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Experten-Antwort

Kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

von Frostkatze23.09.2026 | 10:55
39 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit meiner Jugend krankgeschrieben. Im Jahre 2000, also vor 26 Jahren, wurde ich das erste Mal krankgeschrieben. Ich war also noch nie arbeiten und habe Geld vom Amt oder Jobcenter erhalten. Letztens, nach meiner Beurteilung des Amtsarztes, wurde entschieden, dass ich voll erwerbsgemindert bin und bleiben werde. In dem Schreiben stand aber auch, dass ich keinen Anspruch, und auch nie, einen Anspruch auf Erwerbsminderungrente haben werde. Wie kann das sein? Kann mir das einer erklären?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frostkatze,

eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung setzt voraus, dass auch eine bestimmte Anzahl an Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurde.

Sollten bislang tatsächlich keine Beiträge gezahlt worden sein, kann auch kein Anspruch auf eine gesetzliche Rente bestehen.

Sofern Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind und keinen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, werden Sie Leistungen vom örtlichen Grundsicherungsamt erhalten.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DaViam 23.09.2026 | 11:20
Um einen Rentenanspruch zu haben, muss man logischerweise in das System eingezahlt haben. Da das bei Ihnen nicht passiert ist, werden Sie ausschließlich aus Steuergeldern finanziert (Grundsicherung ).
Deutsche Rentenversicherung
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