Hallo Frostkatze,
eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung setzt voraus, dass auch eine bestimmte Anzahl an Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurde.
Sollten bislang tatsächlich keine Beiträge gezahlt worden sein, kann auch kein Anspruch auf eine gesetzliche Rente bestehen.
Sofern Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind und keinen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, werden Sie Leistungen vom örtlichen Grundsicherungsamt erhalten.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam