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Kein Anspruch auf Unterhalt ?

von Pfau17.02.2009 | 14:57
890 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, bei uns wohnt derzeit eine Freundin meiner Frau mit ihre Tochter. Sie will die Scheidung einreichen weil sie die Beziehung nicht mehr aushält. Bei Ihrem Mann handelt es sich um einen Frühpensionär. Sie haben sich in Asien vor 20 Jahren kennen gelernt als er bereits als Pensionär in Asien lebte. Als das Kind in das schulpflichtigem Alter kam sind sie gemeinsam nach Deutschland gegangen. Die Tochter ist inzwischen 11 Jahre alt. Frage: Ihr Mann sagte zu ihr dass sie keinen Unterhaltsanspruch hätte, weil er bereits mehrere Jahre pensioniert war bevor sie geheiratet haben. Stimmt das ? Sie hätte gerne eine Antwort darauf bevor sie einen Anwalt einschaltet. Danke für Ihre Hilfe. Pfau

5 Antworten

Falsches Forumam 17.02.2009 | 15:08
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
B´sonam 17.02.2009 | 15:11
Da kann ihre Freundin beruhigt zum Anwalt gehen, einen Unterhaltsausschluss nur aufgrund einer Frühpensionionierung gibt es nicht. Googeln sie doch mal die Begriffe "Unterhalt" und "Frühpension", da werden sie geholfen ;-)
Pfauam 17.02.2009 | 15:16
Es ist aber im Unterschied zu den im Internet geschilderten Fällen so, dass der Pensionsanspruch bereits vor der Heirat bestand. Ich meine vor einiger Zeit etwas gelesen zu haben dass die Aussage ihres Mannes stützt. Leider finde ich es nicht mehr. Es könnte ja sein dass es bei Renten genauso gehandhabt wird wenn der Rentenanspruch bereits vor der Hochzeit besand. Pfau
TYPISCHam 17.02.2009 | 15:28
Logisch, das der "tolle Ehemann" so etwas behauptet. Auf jeden Fall Rechtsbeistand sichern, und von diesem Klientel Mensch, nicht einschüchtern lassen!!!
Irrtumam 17.02.2009 | 15:37
Hallo Pfau, ich denke Sie verwechseln Unterhaltsansprüche mit Ansprüche aus den Versorgungsausgleich!
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