Hallo Olaf,
Anspruch haben Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat. Begünstigt sind aber auch Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde.
Da Ihre volle Erwerbsminderungsrente am 01.01.2019 begonnen hat und somit neu berechnet wurde, fallen Sie nicht unter die Berechtigten für den Zuschlag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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