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kein Bestandschutz nach 3-maliger Rentenverlängerung ?

von frank02706.06.2009 | 10:57
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8 Antworten
hallo, ich habe seit 2000 (nach alten Recht 1996 beantragt)eine EU-Rente, welche insgesamt bereits 3x mal verlängert wurde. Von einen Rentenberater habe ich gehört,dass der automatische Übergang in eine Dauerrente nach 3x maliger Verlängerung nun keinen Bestandschutz mehr hat. Meine Frage: -wie ist die derzeitige Verfahrensweise bzw.wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bzw.gängige Praxis,dass Renten nach so langer Zeit abgelehnt werden und man Grundsicherung bzw.ALG-2-Hartz-IV beantragen muss..? Nach dieser langen Zeit ist man eigentlich nicht mehr fit für den heutigen Arbeitsmarkt,da fast nur qualifizierte Mitarbeiter gesucht werden... viele Grüsse! frank027

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.06.2009 | 11:13

So genannte Arbeitsmarkt-Renten (Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. wegen Erwerbsunfähigkeit aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes) werden IMMER befristet und NIE als Dauerrente gezahlt. Sie können auch immer wieder neu befristet werden, und zwar längstens bis zum Erreichen der maßgeblichen Regelaltersgrenze.

Eine ALLEIN aus gesundheitlichen Gründen befristet gezahlte Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. wegen Erwerbsunfähigkeit ist jedoch spätestens nach 9 Jahren BefristungsdauerBefristungsdauer als Dauerrente zu zahlen (§ 102 Abs. 2 SGB VI).

7 Antworten

Ex-Rentneram 06.06.2009 | 14:28
Zitat: "Nach dieser langen Zeit ist man eigentlich nicht mehr fit für den heutigen Arbeitsmarkt, da fast nur qualifizierte Mitarbeiter gesucht werden..." Nun, DAS braucht die gesetzliche Rentenversicherung nun wirklich nicht zu interessieren! EM-Rente gibt es nur, wenn auch tatsächlich eine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegt. Einen leistungsgerechten Arbeitsplatz zu finden, ist gelinde gesagt Ihr eigenes Problem! Ein Langzeitarbeitsloser gilt nach einer gewissen Zeit auch als unqualifiziert. Bekommt der deswegen etwa Rente? NEIN! Meine "Dauerrente" wurde mir übrigens nach zwölf Jahren entzogen. Denn auch eine "Dauerrente" kann von Zeit zu Zeit überprüft werden! Aber warum sorgen Sie sich denn überhaupt? Solange Sie tatsächlich erwerbsgemindert sind, wird man Ihnen Ihre Rente schon nicht nehmen. Falls doch, dann erhalten Sie u.U. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Arbeitslosengeld.
Cam 06.06.2009 | 16:01
Von einen Rentenberater habe ich gehört,dass der automatische Übergang in eine Dauerrente nach 3x maliger Verlängerung nun keinen Bestandschutz mehr hat. ----------------------------- Können Sie mal genauer erläutern, was der Ihnen gesagt hat? §102 SGB VI sagt aus: Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Wird unmittelbar im Anschluss an eine auf Zeit geleistete Rente diese Rente unbefristet geleistet, verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn.
Rosannaam 06.06.2009 | 18:18
Das, was Ihr Rentenberater Ihnen gesagt ist, betrifft NUR die Renten, die NICHT aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes als Zeitrente gewährt wurden. Wurde die Rente nur deshalb zeitlich begrenzt, weil eine Besserung NICHT UNWAHRSCHEINLICH ist, wird nach einem Zeitraum von 9 Jahren eine DAUERRENTE gezahlt (s. von @C zitierten § 102 SGB VI).
frank027am 07.06.2009 | 11:03
Vielen Dank für Ihre Rückantwort! Das ist sehr interessant... Bei mir handelt es sich um eine 3x weiterbewilligte -Rente wegen Erwerbsunfähigkeit-welche am 1.12.2000 begonnen hat. Die Antwort des Rentenberaters bezog sich auf eine Erwerbsminderungs-rente,wäre also für den hier genannten Sachverhalt unzutreffend. -Ihre Antwort würde sich also auf die hier geschilderte inzwischen 3x weiterbewilligte -Rente wegen Erwerbs-unfähigkeit- beziehen ? Bezüglich der "Verschlossenheit des Arbeitsmarktes" lautet die Passage im ersten Erwerbsunfähigkeits-Rentenbescheid vom 19.9.2000 wie folgt: Zitat: -"der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt,weil die Erwerbsunfähigkeit nicht ausschliesslich auf Ihrem Gesundheitszustand,sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht" Erbitte Rückantwort! Einen schönen Sonntag noch! viele Grüsse frank027
Chrisam 07.06.2009 | 12:57
Zitat: -"der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt,weil die Erwerbsunfähigkeit nicht ausschliesslich auf Ihrem Gesundheitszustand,sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht" ------------------------------- Diese Renten werden wie auch Rosanna schon schrieb, NICHT automatisch nach 9 Jahren unbefristet gezahlt. Diese "Arbeitsmarktrenten" werden Sie immer befristet erhalten, max. bis zur Altersrente.
frank027am 07.06.2009 | 13:57
Danke für die Rückantwort! das würde sich etwa mit der Antwort des Rentenberaters decken,ich habe nicht daran gedacht,dass sich die Renten wegen Erwerbsunfähigkeit ab 2001 in Renten wegen (volle) Erwerbsminderung verändert haben... viele Grüsse! frank027
frank027am 12.06.2009 | 09:36
Danke! Also gilt diese Umwandlung praktisch nur für Renten ausschliesslich aus gesundheitlichem Grund... mit freundl.Gruss frank027
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