Hallo Claudia,
wenn die bisherigen Beitragszahlungen zur Rentenversicherung bereits einen zukünftigen Altersrentenanspruch begründet haben, bleibt Ihnen dieser im Regelfall erhalten. Schauen Sie einfach mal in Ihre letzte Rentenauskunft, sofern Sie bereits eine erhalten haben. Unabhängig davon rate ich Ihnen zum Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, um eine mögliche Weiterversicherung zu besprechen und sich eine Bewertung Ihres Auslandsaufenthaltes geben zu lassen (Einwohner/Wohnstaatenversicherung?).