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Experten-Antwort

Kein Endzustand = nicht austherapiert, trotzdem EMR?

von Unklar11.09.2021 | 12:43
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7 Antworten

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Hallo ich bin schon seit 07/2018 krank und habe die EMR beantragt. Es handelt sich um eine psychische Erkrankung (Trauma). Mein Facharzt schreibt jetzt ein Bericht, dass es noch kein Endzustand ist, d.h. weitere Therapien vorgenommen werden. Gleichzeitig schreibt er, das ich keine 3 Stunden arbeitsfähig bin und Belastungstrainings und dergleichen derzeit weiterhin nicht möglich sind. Heißt das somit, dass ich keine EMR bekommen kann? Muss die Krankheit immer erst austherapiert sein? Oder hat man (wenn die anderen Voraussetzungen zutreffen, d.h. 3 Jahre Beitragszahlung, etc.) dadurch trotzdem die Chance auf EMR - eben evtl nur befristet? Danke für Rückmeldungen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Unklar,

Sie haben ja bereits einen Antrag auf Rente gestellt, das Verfahren wurde also eingeleitet. Auch wenn Sie noch nicht austherapiert sind, wird durch einen medizinischen Gutachter eine Entscheidung zum momentanen Zeitpunkt getroffen werden, ob bereits jetzt von einer Erwerbsminderung gesprochen werden kann. Dabei wird der Umstand mit berücksichtigt werden, dass es zukünftig bzgl. Ihres gesundheitlichen Zustands noch zu Veränderungen kommen könnte. Ebenso, ob alternativ oder zusätzlich eine Reha in Betracht kommen könnte. Warten Sie das Ergebnis des Rentenverfahrens erst einmal ab.

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6 Antworten

KSCam 11.09.2021 | 12:52
Wenn Sie die Entscheidung über den Antrag in Händen halten wissen Sie ob Sie berentest sind oder nicht. Hier im Forum kennt niemand Ihre Chancen. Egal welche Antwort kommt, bringt Sie das keinen Schritt weiter.
Peter T.am 11.09.2021 | 12:53
War doch erst die Tage, dieses Thema. Vielleicht finden Sie hier etwas... https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/zumutbar…
Uschiam 11.09.2021 | 13:18
Entscheidend ist doch der momentane Zustand. Was sich zukünftig ergibt, ist eine andere Geschichte. Es gibt durchaus Menschen, die berentet wurden und nach drei Jahren sagen mir geht es wieder besser, ich brauche die Rente jetzt nicht mehr. Oder aber es gelang keine Verbesserung, dann kam man einen Verlängerungsantrag stellen. Da haben Sie doch alle Optionen offen. Wenn Ihre Ärzte der Meinung sind, dass Sie derzeit für länger nicht leistungsfähig sind, stellen Sie einfach den Antrag. Die RV wird das dann prüfen und eine Entscheidung Fällen.
Siehe hieram 11.09.2021 | 12:56
Hallo Unklar, es ist nicht zwingend Voraussetzung des §43 SGB VI, dass die Krankheit(en), die zu einer Erwerbsminderung führt, bereits austherapiert ist. Und der Befund Ihrer Ärztin ist auch nicht allen maßgeblich, es werden die Gesamtumstände berücksichtigt. Also warten Sie einfach das Ergebnis Ihres Antrages ab. Schönes Wochenende und alles Gute!
Uschiam 11.09.2021 | 13:20
Sry, überlesen, dass der Antrag schon gestellt wurde. Dann ist ja alles bereits in Arbeit, warten Sie die Entscheidung der RV ab.
Unklaram 11.09.2021 | 13:38
Besten Dank für die Informationen und den Link. Das hat mir sehr weiter geholfen.
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