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Experten-Antwort

kein geld.'??

von MEYER18.01.2011 | 18:27
1777 Ansichten
4 Antworten
lebe und habe in spanien gearbeitet.nun bin ich so krank das mir oft nicht mal essen kochen kann.seit mai 2010 warte ich auf rente der bfa berge von papier ausgefüllt,nichts passiert. auser einem brief mit ziemlich unverschämten "...unserer meinung nach können sie 3-6 std.täglich arbeiten" muss 3x die woche zur dialyse habe noch anderes cronisches.warum gibt es da keine vorgezogene rente geb.4.1948

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.01.2011 | 07:12

Soweit es ohne Kenntnis des Einzelfalls möglich ist, wurde Ihre Frage bereits umfassend beantwortet.

3 Antworten

???am 18.01.2011 | 18:50
Bitte sehen Sie sich den Brief der DRV Bund nochmal an. Nach der von Ihnen zitierten Formulierung könnte es sich um einen Bescheid handeln. Im übrigen können Sie sich an die deutsche Vertretung/Botschaft in Spanien wenden, die Ihnen das Schreiben der DRV sicher erläutern wird. Wenn Sie in Spanien gearbeitet haben, sollten Sie außerdem auch den spanischen Rentenversicherungsträger bzgl. einer Rentengewährung kontaktieren.
Schadeam 18.01.2011 | 18:50
Ihre Schilderung lässt es m.E. nicht zu den Sachverhalt zu beurteilen. Eine deutsche EM Rente setzt u.a. voraus, dass Sie in den letzten Jahren einigermaßen regelmäßig pflichtversichert waren. Eine Altersrente gäbe es mit 63 wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, sollten Sie 50% schwerbehindert sein schon ab 60. Sollten Sie weiblich sein käme die Frauenrente in Frage sofern Sie ab 40 mehr als 10 Jahre versichert gearbeitet haben. Alles Dinge die man nicht beurteilen kann ohne Ihr Versicherungsleben zu kennen. Sollten Sie in D leben muss keiner verhungern, da gäbe es notfalls Sozialhilfe etc. Und in Spanien gibt es so was doch auch, oder die spanische Rente wegen Invalidität - oder haben Sie dort keine oder zu wenig Beiträge? Die Aussage zu dem was man arbeiten kann ist zunächst mal keine Unverschämtheit sondern die ärztliche Meinung, die man versuchenkönnte durch entsprechende Fachaussgen (von Ärzten) zu widerlegen.
RFn am 18.01.2011 | 21:02
Offenbar haben Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeitsrente nach deutschem Recht (eventuell unter Einbeziehung der spanischen Versicherungszeiten nach EU-Recht) erfüllt, anderenfalls hätten Sie eine andere Ablehnungsbegründung erhalten. Und die von Ihnen zitierte Begründung im Ablehnungsbescheid besagt, dass der medizinische Dienst der DRV zu der Einschätzung gekommen ist, dass Ihre Leistungsbeeinträchtigung nicht für eine EM-Rente ausreicht. Nebenbei, es gibt viele Dialysepatienten, die trotzdem voll arbeiten. Sie können aber innerhalb der im Bescheid angegebenen Rechtsmittelfrist Widerspruch einlegen. Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Spanien haben, stellen Sie doch dort einen Rentenantrag.
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