Hallo Herr Zitterbacke,
Sie sprechen vermutlich die digitale Rentenübersicht an.
Die Digitale Rentenübersicht befindet sich aktuell in der Pilotphase. Alle Funktionen des Portals werden zurzeit erprobt und Anbieter von Produkten der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge werden nach und nach angebunden.
Für weitere Rückfragen können Sie sich an digitalerentenuebersicht@drv-bund.de wenden.
Fragen zu den Online-Services beantwortet online-dienste@deutsche-rentenversicherung.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Dazu müssen Sie wohl erst eine Vollmacht beantragen. Das Versichertenkonto läuft ja unter der Versichertennummer Ihrer verstorbenen Frau, da darf 'so einfach' nicht jeder ran.
Hallo Herr Zitterbacke,
Sie sprechen vermutlich die digitale Rentenübersicht an.
Die Digitale Rentenübersicht befindet sich aktuell in der Pilotphase. Alle Funktionen des Portals werden zurzeit erprobt und Anbieter von Produkten der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge werden nach und nach angebunden.
Für weitere Rückfragen können Sie sich an digitalerentenuebersicht@drv-bund.de wenden.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Nein, ich meine nicht die digitale Rentenübersicht. Ich mein den ganz normalen Online-Zugang zum Rentenkonto mit Personalausweisidentifikation ,wie ich ihn schon seit Jahren zu meinem Rentenkonto habe. Allerdings wird dort meine HR, die seit 2008 besteht, nicht angezeigt. Bislang war es nicht möglich auch die HR online einzusehen.
Lesen Sie die Expertenantwort, handeln danach und diskutieren Sie hier nicht weiter sinnlos herum.
Hallo, weil Sie zwar Sie Hinterbliebenenrente bekommen, aber aus dem Rentenkonto des Verstorbenen berechnet wird. Die Persönlichkeitsrechte gelten über den Tod hinaus. Von daher können Sie nicht über Ihr Konto auf dies des Verstorbenen zugreifen. Was sich daran in Zukunft ändert wird man sehen.
Die Experten-Antwort liegt schlicht daneben. Und was ist denn das überhaupt für ein unsachliche und unqualifizierte Bemerkung "von Kaum zu glauben"? Können Sie irgendetwas Zielführendes beitragen oder nur blubbern?
Ob das stimmt kann ich zwar nicht beurteilen, aber derjenige, der die Leistung erhält - also der Witwer - muss doch Zugang zu dem Versicherungskonto haben, aus dem seine Leistung gezahlt wird. Da stecken doch auch seine eigenen Daten drin.
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