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Experten-Antwort

Kein Online - Zugriff auf Hinterbliebenenrente

von Alfons Zitterbacke 17.01.2024 | 06:05
358 Ansichten
10 Antworten
Warum kann ich keinen Online Zugang zu meiner Hinterbliebenenrente einrichten? Bei meiner Altersrente ist das ohne Probleme möglich.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2024 | 07:50

Hallo Herr Zitterbacke,
Sie sprechen vermutlich die digitale Rentenübersicht an.
Die Digitale Rentenübersicht befindet sich aktuell in der Pilotphase. Alle Funktionen des Portals werden zurzeit erprobt und Anbieter von Produkten der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge werden nach und nach angebunden.

Für weitere Rückfragen können Sie sich an digitalerentenuebersicht@drv-bund.de wenden.

 

Fragen zu den Online-Services beantwortet online-dienste@deutsche-rentenversicherung.de.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

kurz und knappam 17.01.2024 | 06:56
Dazu müssen Sie wohl erst eine Vollmacht beantragen. Das Versichertenkonto läuft ja unter der Versichertennummer Ihrer verstorbenen Frau, da darf 'so einfach' nicht jeder ran.
Alfons Zitterbacke am 17.01.2024 | 07:57
Experte/in schrieb
Nein, ich meine nicht die digitale Rentenübersicht. Ich mein den ganz normalen Online-Zugang zum Rentenkonto mit Personalausweisidentifikation ,wie ich ihn schon seit Jahren zu meinem Rentenkonto habe. Allerdings wird dort meine HR, die seit 2008 besteht, nicht angezeigt. Bislang war es nicht möglich auch die HR online einzusehen.
Alfons Zitterbacke am 17.01.2024 | 08:54
Kaum zu glauben! schrieb

Lesen Sie die Expertenantwort, handeln danach und diskutieren Sie hier nicht weiter sinnlos herum.

Die Experten-Antwort liegt schlicht daneben. Und was ist denn das überhaupt für ein unsachliche und unqualifizierte Bemerkung "von Kaum zu glauben"? Können Sie irgendetwas Zielführendes beitragen oder nur blubbern?
Bellaam 17.01.2024 | 10:31
Hallo, weil Sie zwar Sie Hinterbliebenenrente bekommen, aber aus dem Rentenkonto des Verstorbenen berechnet wird. Die Persönlichkeitsrechte gelten über den Tod hinaus. Von daher können Sie nicht über Ihr Konto auf dies des Verstorbenen zugreifen. Was sich daran in Zukunft ändert wird man sehen.
Wirklich?am 17.01.2024 | 10:45
Bella schrieb

Hallo, weil Sie zwar Sie Hinterbliebenenrente bekommen, aber aus dem Rentenkonto des Verstorbenen berechnet wird. Die Persönlichkeitsrechte gelten über den Tod hinaus. Von daher können Sie nicht über Ihr Konto auf dies des Verstorbenen zugreifen. Was sich daran in Zukunft ändert wird man sehen.

Ob das stimmt kann ich zwar nicht beurteilen, aber derjenige, der die Leistung erhält - also der Witwer - muss doch Zugang zu dem Versicherungskonto haben, aus dem seine Leistung gezahlt wird. Da stecken doch auch seine eigenen Daten drin.
Kaum zu glauben!am 17.01.2024 | 10:49
Alfons Zitterbacke schrieb

Die Experten-Antwort liegt schlicht daneben. Und was ist denn das überhaupt für ein unsachliche und unqualifizierte Bemerkung "von Kaum zu glauben"? Können Sie irgendetwas Zielführendes beitragen oder nur blubbern?

Labern Sie nur weiter Ihr dummes Zeug. Hier kommen Sie trotzdem keinen Schritt weiter. Sie sind nicht der erste unbelehrbare User, der hier auf seine Wunschantwort wartet. Viel Spaß weiterhin!🤦‍♂️
Bellaam 17.01.2024 | 13:18
Wirklich? schrieb

Ob das stimmt kann ich zwar nicht beurteilen, aber derjenige, der die Leistung erhält - also der Witwer - muss doch Zugang zu dem Versicherungskonto haben, aus dem seine Leistung gezahlt wird. Da stecken doch auch seine eigenen Daten drin.

Doch natürlich ist dies möglich, aber eben zur Zeit nicht online. Des geht dann nur übers schriftliche Anfordern und die jährliche Auskunft. Und natürlich wäre es online einfacher, schneller usw. aber momentan ist es eben noch nicht umgesetzt. Ob und wann es denn sowas geben wird, zeigt die Zukunft.
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