Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Keine AHB möglich weil nicht Rehafähig?

von Alexandra H.09.07.2013 | 01:47
2935 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Mein Sohn (körperbehindert) wurde am 18.06 die Kniescheibe versetzt. Geplant war (von Klinik) 14 Tage KH, (Zwischenentlassung) 4 Wo. zu Hause, 1 Wo. KH und dann eine AHB. Nun wurde mir bei der Entlassung mitgeteil das wir gar nicht zwischenentlassen werden sondern von zu Hause aus, sobald mein Sohn rehafähig ist (in ca. 3 Wochen), gleich auf Reha sollen. Die Dame vom Sozialdienst im KH sagte eine AHB wäre so gar nicht möglich da man 2 Wo. nach OP gleich auf Reha müsste und mein Sohn ja noch nicht rehafähig sei. Nun steh ich hier im Regen, da ich ja innerhalb von 3 Wochen keine "normale" Reha beantragt und genemigt bekomme. Eine Reha-Klink sagte mir inzwischen das eine AHB trotzdem möglich gewesen wäre (trotz der insgesamt 6 Wo. Reha-unfähigkeit), allerdings hätte man bis spätestens 2 wo. nach Op diese beantragen müssen. Was kann/soll ich den nun tun? Selbst im Entlassungsbericht steht unter Therapieempfehlung: "Vorsichtige Aufbelastung im Rahmen der geplanten Rehabilitationsmaßnahme ab der 6. postoperativen Wo. erlaubt. Aber es ist ja noch nichtmal ein Antrag gestellt. Weiss jemand was nun stimmt? (AHB oder Reha-Antrag) und wie ich das noch hinbekommen kann? Danke im Vorraus! Eine sich völligst alleingelassen fühlende Alexandra

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Theoretisch ist eine Reha-Maßnahme nur dann eine AHB, wenn sie unmittelbar nach dem Akutereignis begonnen wird. Von unmittelbar spricht man, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus o.ä. begonnen wird. Die 14 Tagesfrist kann in Ausnahmefällen überschritten werden, wenn die Frist aus medizinischer Sicht oder tatsächlichen Gründen, die der Versicherte nicht zu vertreten hat, überschritten wird.

Voraussetzung für die Reha ist zudem, dass ihr Sohn rehafähig sein muss, bedeutet er muss in der Lage sein, sich alleine zu versorgen (essen, waschen..) und sich alleine auf der Station bewegen können.

Aus meiner Sicht sollten Sie sich mit dem Krankenhaus in Verbindung setzen und um einen entsprechende Antragstellung zu bitten. Sollte das Krankenhaus dies ablehnen, können Sie unabhängig davon jederzeit einen Antrag auf Reha-Leistungen (in ihrem Fall auf Kinderreha) stellen. In den Antragsunterlagen sollte vermerkt sein, dass Sie als Begleitperson mitfahrten möchten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

totoam 09.07.2013 | 12:17
Egal was nun gelaufen ist oder auch nicht. Ein Reha-Antrag braucht nach meiner Erfahrung - soweit die Unterlagen vollständig eingereicht werden - nur wenige Wochen (3-4 Wochen) bis zum Bescheid. Wenn man es dringlich macht, geht es auch erheblich schneller. Eher könnte das Problem sein, dass eine geeignete Einrichtung keine kurzfristigen Aufnahmekapazität hat?!
Alexandra H.am 09.07.2013 | 12:22
Hallo! Ja das kommt leider noch erschwerend dazu. Wobei ich lauch noch ne Klinik brauche die mich mit aufnimmt, da mein Sohn wegen starker Verlustängste aus psychatrischer Sicht nicht alleine fahren kann/darf. Liebe Grüße Alexandra
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026