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Experten-Antwort

keine Anerkennung meiner Berufsausbildung

von Kinderpflegerin12.02.2019 | 16:43
758 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe zwischen meinem 15. und 17. Lebensjahr eine Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin absolviert. Diese Ausbildung ist grundsätzlich rein schulisch und nur so erwirbt man den Abschluss, einen Berufsabschluss an der Berufsfachschule für Kinderpflege. Die Rentenversicherung hat mir nun Mitgeteilt, dass die Berufsausbildungszeit nicht anerkannt wird, weil ich bei dieser Ausbildung unter 17 Jahre alt war. Bei allem Respekt, ich besitze ein Zeugnis, welches mir erlaubt die Berufsbezeichnung staatlich geprüfte Kinderpflegerin zu tragen. Ich bitte um eine Antwort Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.02.2019 | 08:47

Hallo Kinderpflegerin,

ich kann Ihren Unmut verstehen, aber wie Sie selbst bereits festgestellt haben, handelt es sich bei der Ausbildung zur Kinderpflegerin grundsätzlich um eine schulische Ausbildung.

Zeiten schulischer Ausbildung können in der Rentenversicherung aufgrund der gesetzlichen Regelung erst ab dem Alter 17 berücksichtigt werden.

2 Antworten

Mondkindam 12.02.2019 | 16:52
Hallo Kinderpflegerin, schulische Ausbildungszeiten können nun mal erst ab Vollendung des 17. Lebensjahres berücksichtigt werden. § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI
W*lfgangam 12.02.2019 | 18:45
Hallo Kinderpflegerin, Sie könnten mit 16 promoviert haben/oder mit 86 - ist für Ihr Rentenkonto völlig bedeutungslos, da gibt es bessere Aufbewahrungsorte: die Bewerbungsmappe für den nächsten Arbeitgeber oder die heimische Selbstdarstellungspinnwand ...bei allem Respekt! Die Rentenversicherung bildet im Versicherungsverlauf nicht Ihren persönlichen Lebenslauf vom erfolgreichen Nuckelentzug bis zur Urne ab, sondern - wie von @Mondkind bereits dargestellt - die per Gesetz für Ihre Rente relevanten Versicherungszeiten. Gruß w.
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