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Experten-Antwort

Keine Aussicht auf Heilung

von Besorgter28.10.2025 | 15:02
186 Ansichten
9 Antworten
Guten Tag , Meine Therapie im psychosomatischen Therapie Bereich neigt sich nach vielen Jahren dem Ende zu, da eine Heilung nicht möglich ist und der Zustand unverändert. Wie verhält sich dieser Status bei der nächsten Verlängerung der EM Rente ? Reicht der DRV ein entsprechender Bericht Vom Therapeuten nach Ende der Therapie oder muss man trotzdem weiterhin einen Therapeuten nachweisen können ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.10.2025 | 08:09

Guten Morgen Besorgter,

bei einem Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung wird vom Ärztlichen Dienst der Rentenversicherung in eigener Zuständigkeit geprüft, ob eingereichte medizinische Unterlagen für eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung genügen oder nicht und ob und ggf. welche weiteren medizinischen Unterlagen oder Untersuchungen erforderlich sind und leitet Entsprechendes in die Wege. 

Nach § 102 Abs. 2 SGB VI sind Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Regelfall auf Zeit zu leisten. Eine Dauerrente kommt nur im Ausnahmefall in Betracht. Ob bei Ihnen ein Ausnahmefall vorliegt, prüft der Ärztliche Dienst bei Ihrem Antrag auf Weiterzahlung der Rente wegen Erwerbsminderung.

8 Antworten

Abwarten!am 28.10.2025 | 15:35
Das entscheidet allein der medizinische Dienst Ihres zuständigen Rententrägers bei Antragstellung. Da gibt es keine Automatismen! Eventuell schickt man Sie dann zu einem Gutachter. Abwarten heißt die Devise!
KSCam 28.10.2025 | 16:34
Bei allem Verständnis für Ihr Sorgen und Nöte müssen Sie doch eigentlich selbst erkennen, dass so etwas in einem Forum nicht beantwortbar ist. Über jede Verlängerung einer Rente wird individuell entschieden und es geht dabei um den aktuellen Zustand.
KSCam 28.10.2025 | 16:49
Verständlich schrieb

Das sind die Ängste da kann man einem Angst Patienten noch so oft sagen das es keine Antwort gibt

Das weiß ich auch, aber dennoch muss man es m.E. klar ansprechen. Und dass ein DRV Berater kein Fachmann für den Umgang mit psychisch kranken Menschen ist, ist auch ne Tatsache. Und erkennen kann der Berater dies meist auch nicht sofort. Ich habe vom AG in über 40 Jahren keine einzige Schulungsstunde zu diesem Thema bekommen und alles was ich dazu weiß stammt aus dem Wissen der Ehefrau, die in diesem Bereich arbeitet, bzw. aus dem wie man mit gesundem Menschenverstand mit Menschen umgeht.
Juttaam 29.10.2025 | 08:06
Ich bin auch psychisch krank und verstehe die Frage , also dass einen dieser Umstand sehr beschäftigen kann. Psychotherapie ist etwas , was nicht eine lebensbegleitende Maßnahme ist. Dafür sorgen schon begrenzte Stundenkontingente und die begrenzte Möglichkeit auf mehrere Langzeittherapien. Und wenn eine Krankheit zwar stabilisiert ist, aber keine weitere Verbesserung aus therapeutischer Sicht möglich erscheint, dann laufen Psychotherapien oft aus. Und man wird dann auf Beratungsstellen, Ergotherapie und Selbsthilfegruppen zur Aufrechterhaltung des Erreichten und Unterstützung bei aktuellen Schwierigkeiten verwiesen. Viele haben auch neben der Psychotherapie eine psychiatrische Behandlung, die weiterläuft. Ich würde mir einen Befundbericht am Ende der Therapie erbitten. Und diesen dann beim Verlängerungsantrag mit hinzulegen. Wie es dann weiter läuft, darauf haben Sie dann leider keinen Einfluss. Aber trotzdem haben Sie das für sich getan, was im Bereich des Möglichen ist. Alles Gute für Sie.
Dann ist ja alles gut!am 29.10.2025 | 18:58
Danke schrieb

Vielen Dank für diesen inhaltlich voll zutreffenden Beitrag, der auch sehr wertschätzend ist.

Sie scheinen es ja nötig zu haben. Psychisch krank eben!
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