Hallo Anwärter,
wenn Sie die Regelaltersrente erreichen, führt das nicht zwangsläufig zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Dies wird ggf. individuell in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt.
Zu arbeitsrechtlichen Fragen können wir Ihnen als Experten der Deutschen Rentenversicherung keine Auskünfte erteilen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung