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Experten-Antwort

Keine EMR wg Arbeitslosigkeitszeiten ?

von benito6302.12.2016 | 17:47
1272 Ansichten
2 Antworten

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Hallo zusammen, vorab folgende Kurzinfos über mich: Bin über 50 Jahre alt, ledig, 1 Kind. Durchgehend gearbeitet, 08.2012 AU im Job wg psychischer Erkrankung, Eigenkündigung des Jobs 12.2012. Lohnfortzahlung 6 Wochen, dann Krankengeldbezug, ambulante Reha, Tagesklinik (4 Wo), stationäre Reha (6 Wo) in 2013. Aussteuerung vom Krankengeld, ALG 1 - Bezug bis 10.2014, dann Antritt einer LTA über die DRV. Diese wurde 08.2015 seitens der DRV nach 10 Mon. beendet. (BITTE KEINE KOMMENTARE DARÜBER, DA IHNEN DIE GRÜNDE DAFÜR NICHT BEKANNT SIND !) Rest-ALG1 bis 02.2016, seitdem ALG 2 / Hartz 4-Bezug. Durchgehend AU seit 08.2015 wg psychischer Erkrankung. Aktuell wieder in ambulanter Psychotherapie. GdB 40 und Gleichstellung. Jetzt Finanzieller, persönlicher und familientechnischer Totalabsturz. Leider sehe ich mich nicht in der Lage, kontinuierlich und mehr als drei Std täglich arbeiten zu gehen (qed). Nun meine Fragen: 1.) Falls ich eine EMR beantragen sollte, bekomme ich drv-technische Probleme wg fehlender dreijähriger Einzahlungszeit in die DRV in den letzten fünf Jahren ? Denn ich habe seit 01.2013 ja nix eingezahlt, weil nicht gearbeitet (AU,ALG, Übergangsgeldbezug etc). Habe ich dadurch meinen EMR-Anspruch verwirkt ? 2.) Selbst bei Teilzeitjobs ist der Arbeitsmarkt für mich zu ! Was passiert, wenn der Gutachter bestimmt, dass ich noch 3 - 6 Std täglich arbeiten kann (was ichnach meiner Einschätzung nicht mehr kann) ? Irgendwie nicht so einfach alles. Trotzdem "Danke" für Ihre Einschätzungen und Meinungen. MfG, Benito63

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo benito63,

auch wir gehen davon aus, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente erfüllt sind. Zum medizinischen Sachverhalt möchten wir in keine Ausführungen machen, da wir nicht spekulieren möchten. Bevor Sie aber vorschnell einen Rentenantrag stellen, würden wir Ihnen empfehlen sich zunächst, insbesondere auch über die Höhe, des eventuellen Erwerbsminderungsanspruchs zu informieren. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 02.12.2016 | 18:23
Hallo benito3, 1. sieht unproblematisch aus, denn die Beiträge wurde im Rahmen des Sozialleistungsbezug von anderen Stellen gezahlt. Die erforderlichen 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren sollten locker vorhanden sein. Auf etwaige Streckungszeiten und verlängerten 5-Jahres-Zeitraum will ich gar nicht näher eingehen, da es auch so reichen wird. 2. bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Std. und gleichzeitig verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt ist eine volle EM-Rente möglich, sofern Sie keinen Teilzeitarbeitsplatz haben bzw. Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen anbieten kann ...geht ja nicht, da gekündigt. Hmm ...was sagt eigentlich das Jobcenter dazu? Die schicken einen doch ruckzuck zum Gesundheitsamt und lassen feststellen, ob eine Vermittlung überhaupt möglich ist. Bei amtsärztlicher Feststellung: kann nur noch unter 3 Std. tgl. und das für länger als 6 Monate, wären Sie doch schon längste zur EM-Rentenantragstellung aufgefordert worden. Ihre Vorgeschichte deutet allerdings darauf hin, dass es für eine EM-Rente einfach noch nicht 'reicht'. Antrag stellen können Sie natürlich auch von sich. Gruß w.
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