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Experten-Antwort

Keine EMR, wie jetzt weiter machen

von Hugo H.29.05.2020 | 11:41
197 Ansichten
17 Antworten
Meine abgelaufene EMR (2 Jahre) wurde nicht verlängert und auch der Widerspruch wurde leider abgelehnt. Der SMD vertritt auch die Ansicht, keine LTA oder Reha. Ich bin 54 Jarhre alt und habe seit 7 Jahren nicht mehr gearbeitet, hatte LTA mit Umschulung (musste aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden) und dann 2 Jahre EMR. Der Amtsarzt beim Jobcenter hat mich für unter 3 Stunden af erachtet. Meine SB hat mich informiert, dass sie nichts für mich tun kann und mich in Ruhe lässt. Das ist ja sehr nett, hilft mir jedoch nicht. Ich selbst sehr mich weiterhin erwerbsgemindert. Wie lange muss ich nun warten, bis ich erneut bei der DRV etwas beantragen kann. Da ich ja weder LTA noch Reha-würdig bin, weiß ich nicht weiter. Was kann ich machen. Das Geld reicht leider vorn und hinten nicht, und die Corona-Krise macht es auch nicht leichter. Ich weiß durchs Mitlesen, dass die DRV die Meinung eines Amtsarztes vom Jobcenter nicht interessiert. Ich fühle mich so veräppelt, weil die einen HÜ und der andere Hott sagt. Weiß jemand RAt, was gibt es hier für Erfahrungen. Ich wäre für jeden Hinweis dankbar.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.06.2020 | 12:15

Hallo Hugo H.,

es ist wirklich schwierig, hier irgendeinen Rat zu geben. Wir könnten ja hier im Forum weder Ihren Gesundheitszustand einschätzen, noch die Gründe für die Rückweisung des Widerspruchs nachvollziehen. Das Ergebnis, dass Sie nicht mehr arbeitslos sein sollen, weil Sie nach Einschätzung des Jobcenters nicht mehr drei Stunden arbeiten können und gleichzeitig aber nicht mal eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt, ist sicher unbefriedigend. Hinsichtlich eines erneuten Rentenantrags kann ich Ihnen letztlich nur empfehlen, sich einen Termin für eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu besorgen - derzeit leider nur telefonisch, perspektivisch aber auch wieder vor Ort. Dort sollten Sie die Chancen für einen neuen Antrag besprechen, aber auch die Frage, was Sie beachten müssen, um für die Zukunft den Anspruch auf die Rente nicht zu verlieren. Dazu haben Sie von den anderen Forumsteilnehmern ja schon Hinweise erhalten (Stichwort: versicherungsrechtliche Voraussetzungen, weitere Arbeitslosmeldung). Daneben wäre natürlich weiter das Jobcenter der zuständige Ansprechpartner. Hier müssten Sie für sich selbst überlegen, ob der Verzicht auf eine Arbeitsvermittlung (im Sinne der Aussage der Sachbearbeiterin "ich lasse Sie in Ruhe") perspektivisch sinnvoll ist, wenn es auch weiterhin nicht zum Rentenanspruch kommt.

16 Antworten

Tommiam 29.05.2020 | 14:03
Hallo, leider unschön, Ihre Geschichte. Falls Sie noch in dem Monat sind, würde ich erst einmal Klage einreichen, damit Sie die Frist einhalten. Zurückziehen können Sie immer noch. Falls Sie keine Rechtschutz haben, vielleicht überlegen, zu einem Verband zu gehen, um sich die Chancen erklären zu lassen. Wenn die Afa sagt, unter 3 Stunden, vielleicht ist doch noch nicht alles verloren. Wenn Sie eine Rechtschutz haben, ab Klage ist meist das Sozialrecht mit drin, so das sie nichts bezahlen müssen. Ich musste auch gerade im Sozialrecht lernen, man muss sich meist wehren und wenn man durchhält, wird man oft belohnt. Der Anwalt würde sagen "Sie haben nichts zu verlieren, nur zu gewinnen, wenn Sie klagen" und damit hat er Recht. Haben Sie den Mut, vorrausgesetzt es liegen ordentliche Arztbefunde vor. Da das Arbeitsamt schon für Sie entschieden hat, sind diese Unterlagen vielleicht schlüssig. Viel Glück.
Hugo H. am 29.05.2020 | 16:30
Die Frist zur Klage ist verstrichen, ich hatte mich auf anraten des VdK dagegen entschieden. Keine Chance.... Jetzt hänge ich also komplett zwischen zwei verschiedenen Aussagen der Amtsärzte und bekomme keine Hilfe... Ich habe zuletzt 2013 gearbeitet in einem Beruf für den ich schon berufsunfähig befundet wurde durch die DRV, also in den ich nicht zurück soll aus medizinischer Sicht. Was soll ich machen, wann könnte ich erneut Rentenantrag stellen und wie würde ich dann berechnet? Die erste EMR endete 31.12.2018, der Widerspruch wurde Anfang März 2020 abgelehnt.
Arnoam 29.05.2020 | 19:11
Anna schrieb

Puh, keine Rente, keine Reha, keine LTA, vom Arbeitsamt aussortiert. Ich würde an Ihrer Stelle evtl. bald den nächsten Rentenantrag stellen, weil sie drohen, den Anspruch zu verlieren. Man muss ja innerhalb der letzten 5 Jahre 36 Monate Pflichtbeiträge haben. Sollten sie derzeit gar nichts verdienen, dann fallen sie in absehbarer Zeit raus.

Oder wenn sie wenigstens in Teilzeit arbeiten können zur Zeit, dann könnten auch ganz andere Hilfen in Frage kommen wie Wohngeld und Erleichterungen mit Schwerbehindertenausweis.

Erleichterungen mit SB-Ausweis? Nennen Sie mal welche! Von einer Steuerersparnis hat der Fragesteller derzeit nichts und einen Euro günstiger ins Freibad ist auch wenig hilfreich! Ob es richtig gewesen ist, auf den VdK zu hören? Nur, wenn der Sozialverband schon sagt, keine Chance... da wird ein neuer Antrag unumgänglich sein. Bei mir war die Konstellation auch einmal so. Keine Rente, keine Lta und auch nicht mal eine Reha nach 30 Jahren Arbeit. Nur für Berufsunfähig befunden(nutzt nach Bj. 61 aber nichts) und mit Verweisungstätigkeiten bedacht. Einige Zeit später auch nochmal beantragt, Gutachter erwischt der zuhören konnte und anders schlußfolgerte.
Annaam 29.05.2020 | 18:31
Puh, keine Rente, keine Reha, keine LTA, vom Arbeitsamt aussortiert. Ich würde an Ihrer Stelle evtl. bald den nächsten Rentenantrag stellen, weil sie drohen, den Anspruch zu verlieren. Man muss ja innerhalb der letzten 5 Jahre 36 Monate Pflichtbeiträge haben. Sollten sie derzeit gar nichts verdienen, dann fallen sie in absehbarer Zeit raus. Oder wenn sie wenigstens in Teilzeit arbeiten können zur Zeit, dann könnten auch ganz andere Hilfen in Frage kommen wie Wohngeld und Erleichterungen mit Schwerbehindertenausweis.
Hugo H.am 30.05.2020 | 07:51
Frage: Ich habe letztes Jahr für 7 Monate noch ALG 1 erhalten, da werden doch Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Wird dann die 5-Jahresfrist ab diesem Zeitpunkt errechnet? Das ich da rausfallen könnte habe ich gar nicht bedacht!!
Fraukeam 30.05.2020 | 08:43
Hugo H. schrieb

Frage:

Ich habe letztes Jahr für 7 Monate noch ALG 1 erhalten, da werden doch Rentenversicherungsbeiträge abgeführt.

Wird dann die 5-Jahresfrist ab diesem Zeitpunkt errechnet?

Das ich da rausfallen könnte habe ich gar nicht bedacht!!

Das hatten Sie ja zunächst nicht mitgeteilt. Es verschiebt glücklicherweise den Zeitpunkt, ab dem Sie rausrutschen würden. Allerdings teilen Sie auch nicht mit, wovon Sie heute leben. Sollte es so sein, dass Sie faktisch gar nichts mehr haben und durch Ehepartner etc. durchkommen, dann wäre es tatsächlich äußerst brenzlig. Dann wird Ihr Anspruch auf EM-Rente in wenigen Jahren ablaufen. Falls Sie dagegen ALG 2 erhalten, besteht dies Problem nicht, gilt als Anrechungszeit. Nur wenn der Arzt des Jobcenters Sie für nicht erwerbsfähig hält, unter 3 Stunden täglich, ist normalerweise Bezug von ALG 2 ausgeschlossen. Da müssen Sie also gut hingucken, und sollte diese Frist bei Ihnen laufen, so spricht viel für einen erneuten Rentenantrag. Nur sagen Sie auch nicht, warum der Sozialverband die Klage für aussichtslos hielt. Eine realistische Einschätzung kann man hier natürlich nicht treffen. Sicherlich gibt es auch vorübergehende Erkrankungen, die ausheilen und damit dann Rente unmöglich machen. Im Fall der Berufsunfähigkeit und einem Alter Ü 50 bleibt einem dann der berühmte Job als Pförtner, den es nicht gibt, wie jeder weiß. Aber so wäre dann die Rechtslage. Und manchmal hilft es dann eher, doch Arbeit zu suchen und erstmal anzufangen. Wenn man scheitert, sind doch wieder einige Monate mit Pflichtbeiträgen hinzu gekommen.
Katinka1971am 30.05.2020 | 17:31
Warum hat der VDK denn abgelehnt? Finde das unvorstellbar, wenn man keine 3 Stunden arbeiten kann.
W°lfgangam 30.05.2020 | 19:19
...Sie finden das ja sehr unvorstellbar, 6 x sogar ;-) Tipp: wenn Sie auf 'Beitrag erstellen' klicken, warten Sie doch bitte 5-10 sec - der Server hier muss erst Ihre Antwort hier verarbeiten (und im Hintergrund prüfen, ob Sie nicht auch schon zu den erwerbsgeminderten Person gehören ;-)) > Wenn die Afa sagt, unter 3 Stunden, vielleicht ist doch noch nicht alles verloren. Wie oben geschrieben/Antwort dazu: die Afa ist gar nicht mehr im Boot. Und was ggf. Afa und JC dazu eine 'Meinung' haben, interessiert die DRV/deren soz.-med. Dienst nicht das 4-lagige Premiumwischweg ...die rentenrechtlichen Kriterien sind 'etwas' anders zu beurteilen. > Warum hat der VDK denn abgelehnt? So ganz 'doof' sind die ja auch nicht und können etwaige Erfolgs-/Nichterfolgsaussichten eines folgenden Rechtsbehelfsverfahren beurteilen = absolut zwecklos, ...sofern Akteninhalt vorab ausgewertet worden ist. Gruß w.
Siehe hieram 30.05.2020 | 19:11
Der Fragesteller schrieb dazu: "Die Frist zur Klage ist verstrichen, ich hatte mich auf anraten des VdK dagegen entschieden. Keine Chance...." 'Ablehnen' kann der nix, allenfalls aufzeigen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg haben könnte oder eher nicht. Die Entscheidung, ob man klagt, bleibt immer einem selbst überlassen. Weiterhin wurde geschrieben, dass der Arzt vom Jobcenter meint, der Fragesteller kann nur noch unter 3 h arbeiten. Das ist aber für eine Entscheidung der DRV keinesfalls verbindlich, da dort eigene Gutachter die Entscheidung treffen. Wenn dann aber danach auch die Mitarbeiter der VdK eine Klage als chancenlos beurteilen, liegt irgendwo der Hase im Pfeffer, was ohne Kenntnis des vollständigen Falles nur zu Hypothesen führen kann. In diesem Fall ist also das Jobcenter weiterhin der Ansprechpartner, denn die sind nicht nur eine Zahlstelle sondern sollen auch Menschen, die lange arbeitsunfähig waren, wieder in den ersten Arbeitsmarkt eingliedern. Die Aussage der Mitarbeiterin "ich lasse Sie in Ruhe" mag zwar zunächst angenehm klingen, hilft aber nicht weiter, da man auf diese Art und Weise noch nicht einmal eine "leidensgerechte" Tätigkeit erhält. Also sollte der Fragesteller auf ausführliche und vor allem weiterführende Beratung dort im Jobcenter beharren. Da die Klagefrist abgelaufen zu sein scheint, bleibt, wie schon oben von anderen geschrieben, die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen. Ob es dabei die Möglichkeit gibt, insbesondere doch den SMD des Jobcenters mit einzubeziehen, gehört zu den dort zu stellenden Fragen. Vielleicht ist es auch sinnvoll, sich an das ortszuständige Amt für Integration zu wenden, die evtl. weiterführende Auskünfte geben können. Welches ortsnah zuständig ist, kann man auf dieser Seite nach PLZ suchen: https://www.integrationsaemter.de/Leistungen/498c214/index.html… Alles Gute!
Katinka1971am 30.05.2020 | 19:57
Mein Handy hat sich aufgehängt. Deshalb wohl die 6 x. Auch der VDK kann falsch liegen oder falsch verstanden werden. Von voller Erwerbsunfähigkeit zu normal arbeitsfähig ist es doch ein groser Schritt. Die Verbesserung müsste man auch selbst merken. Dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sie in Ruhe lassen will, finde ich ungewöhnlich. Normalerweise habe ich da etwas andere Erfahrungen. Ich durfte z. B. zum Bewerbertrainig. Das mir sogar was gebracht hat. Und wenn es nur die Regelmäßigkeit und frühes Aufstehen ist. Vielleicht äussert sich ja die Erstellerin noch, warum sie plötzlich arbeitsfit sein soll.
Siehe hieram 30.05.2020 | 20:12
Katinka1971 schrieb

Mein Handy hat sich aufgehängt. Deshalb wohl die 6 x.

Auch der VDK kann falsch liegen oder falsch verstanden werden. Von voller Erwerbsunfähigkeit zu normal arbeitsfähig ist es doch ein groser Schritt. Die Verbesserung müsste man auch selbst merken.

Dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sie in Ruhe lassen will, finde ich ungewöhnlich. Normalerweise habe ich da etwas andere Erfahrungen. Ich durfte z. B. zum Bewerbertrainig. Das mir sogar was gebracht hat. Und wenn es nur die Regelmäßigkeit und frühes Aufstehen ist.

Vielleicht äussert sich ja die Erstellerin noch, warum sie plötzlich arbeitsfit sein soll.

Sie wissen aber schon, auf welchen Beitrag sie antworten?? Die 'Erstellerin' Hugo H. hat selbst mitgeteilt, dass er sich nicht mehr erwerbsfähig fühlt. Und laut - vermutlich vorgelegter - Unterlagen hat der VdK keine Chance auf Klage gesehen. Auch wenn die nicht unfehlbar sind, liegt es an jedem selbst, ob er klagt. Hat Hugo H. aber nicht. Und ob ein Bewerbertraining hilfreich ist für jemanden, der laut eigener Einschätzung keine drei Stunden mehr arbeiten kann, sei dahin gestellt. Und auch wenn Sie für sich selbst damit gute Erfahrungen gemacht haben, kann Hugo H. vielleicht noch nicht einmal an einem derartigen Training teilnehmen. Das aber wissen wir nicht. Und hilft ihm also auch nicht weiter. Weitere Beratung vor Ort, das kann man der 'Ertsellerin' Hugo H. anraten! Gleich nach Pfingsten dort einen Termin machen!!
Loniam 01.06.2020 | 12:27
Gibt es kein ALG 1 mehr, bei der Agentur für Arbeit, Arbeitslos ohne Leistungsbezug melden. Dann werden diese Zeiten mit bei den 5 Jahren mit einbezogen. Sonst ist die Zeit wg. für einen neuen EMR Antrag.
Hugo H. am 01.06.2020 | 15:40
Vielen Dank für so viele Antworten und Tipps. Leider hatte ich nicht die richtige Ärztin um eine Klage durchzuziehen. Meine derzeitige Therapeutin hat mich erst in die Rente geschickt (das hat schon 1,5 Jahre gebraucht, bis ich mich dazu durchgerungen hatte), dann hatte ich die Rente (leider auch nur Arbeitsmarktrente) und natürlich ging es mir damit besser, weil ich zur Ruhe kam, keine Existenznot mehr hatte usw. Dann fand sie es besser, ich könnte wieder arbeiten und hat das Formular auch insofern ausgefüllt, was wiederum die DRV zum Anlass nahm, mir die Rente zu entziehen. Ich lebe von Hartz IV zur Zeit und habe zeitweilig einen klitzekleinen Hinzuverdienst, den wähle ich tageweise nach Befinden. Das kann man auch nicht ausweiten aufgrund Angebot und mein Alter spielt auch eine Rolle. Da der SD vom Jobcenter auch aufgrund von Corona die Sache nach Aktenlage beurteilt hat und man in 6 Monaten noch einmal schauen will, bin ich jetzt sozusagen auf mich allein gestellt. Man lässt mich in Ruhe und bietet mir aber auch nichts an. Das Integrationsamt wird nur tätig nach Aufforderung durch das Jobcenter, wird also erstmal auch nix. Sollte ich in 6 Monaten (also im November / Dezember) noch auf dem selben Stand sein, dann würde man mir wahrscheinlich nahelegen den Rentenantrag neu zu stellen oder mich ans Sozialamt abschieben. Ich halte mich selbst für teilgemindert, kann aber ohne Hilfe unmöglich auf den Arbeitsmarkt zurück kommen, das hat ja schon einmal nicht gut geklappt (2016 Umschulung nach 8 Monaten abgebrochen) Ein Bewerbungstraining nutzt nix, wenn ich nicht weiß, wohin ich mich denn bewerben soll? Ich hatte 18 Jahre eine Arbeitspause wegen Kindererziehung und gelte deshalb beim Amt als ungelernt. Ändert jetzt gar nichts an der Tatsache, dass zwei verschiedene Amtsärzte unterschiedliche Meinungen haben. Freundliche Grüße Hugo H.
Fraukeam 01.06.2020 | 18:19
Hallo Hugo, Diese Zusatzinfos sind sehr wichtig. Sie beklagen vor allem, dass zwei Amtsärzte unterschiedlicher Meinung sind. Damit haben sie ja recht, aber man muss den Hintergrund verstehen. Der Arzt des Jobcenters trifft seine Entscheidungen unabhängig vom Arzt der Rentenversicherung. Und dann kann es zu der unguten Lage kommen, in der Sie sind. Sie sind da nämlich keineswegs die Einzige. Es ist vielleicht eine bittere Wahrheit, aber wenn der Gutachter der Rentenversicherung Sie für erwerbsfähig hält, muss keine Rente gezahlt werden. Hält der Gutachter des Jobcenters Sie nicht für erwerbsfähig, dann müssen die kein ALG II mehr zahlen. So kommt es zu solchen Situationen. Das allerwichigste: Es ist ein himmelweiter Unterschied, welches Amt für Grundsicherung Sie jetzt betreut, sowohl finanziell wie auch für die Statistik, also ob ALG II oder Sozialhilfe. Solange die behandelnde Therapeutin Sie für erwerbsfähig hält und Arbeit befürwortet, ist klar, weshalb der Sozialverband eine Klage für aussichtslos hält. Da würde ich auch keinen Sinn in Klage sehen ehrlicherweise. Das heisst dann aber, Sie müssen unbedingt, mit allen Mitteln, verhindern, dass das Jobcenter Sie abschiebt in die Sozialhilfe. Mit ALG II behalten sie einen grundsätzlichen Anspruch auf EM-Rente, mit Sozialhilfe ist der in absehbarer Zeit weg. Bei Sozialhilfe werden auch heute Angehörige vorrangig herangezogen, beim ALG II nicht. Lassen Sie sich auf gar keinen Fall dahin abdrängen. Sie haben sehr gute Chancen, sich dagegen zu wehren. Wenn sowohl Rentenversicherung wie Ärzte keine Erwerbsminderung sehen, haben Sie eigentlich einen Anspruch, wie jeder andere Arbeitslose gefördert zu werden. Statt aufs Abstellgleis zu kommen. Machen Sie das nicht mit in der Hoffnung, der Rente näher zu kommen. Das Gegenteil ist der Fall. Finanziell könnte das wohl für Sie bedeuten, auf Dauer kleine Brötchen zu backen mit ALG II. Aber das tut man heute üblich mit EM-Rente auch. Wer nicht mehr voll leistungsfähig ist, muss sich darauf so oder so einrichten. Es könnte der beste Weg sein, jetzt weiter im ALG II zu sein, die kleinen Jobs mit der Zeit auszubauen und dann mal gucken, was noch drin ist. Bloß nicht rüber in die Sozialhilfe.
Hugo H. am 04.06.2020 | 11:06
Hallo, ich habe endlich, nach etlichen Versuchen, mit einem Berater der DRV gesprochen. Der Rat war folgender: Ich solle schriftlich (schon erledigt) einen Brief an die DRV schicken mit der Frage, ob die versicherungstechnischen Voraussetzungen für die EMR vorhanden sind. Dies sei eine komplexe Angelegenheit und er könnte dies am Telefon nicht erklären. Er könnte auch nicht sagen, wie lange es dauert dies zu errechnen. Persönliche Termine beim Berater seien immer noch nicht wieder möglich. Der Brief ging sofort raus, jedoch habe ich ganz große Angst, dass dies wieder soviel Zeit kostet, die evtl. später fehlt und ich dann zeitlich aus dem Anspruch herausfallen könnte. Was für ein Mist!
Fraukeam 04.06.2020 | 11:20
Hallo Hugo, Grad nicht viel Zeit, aber kurz: das Problem,rauszurutschen, stellt sich jetzt sicher noch nicht. Rentenzeiten werden ja angerechnet. Brenzlig wird es nur, wenn Sie vom ALG II in die Sozialhilfe verschoben werden. Dann werden keine Versicherungsbeiträge mehr gezahlt. Darum der dringende Rat, das nicht zuzulassen. Also erstmal keine Panik, ja?
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