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Experten-Antwort

Keine Erwerbsminderungsrente

von Simon13.06.2017 | 09:28
1073 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, der med. Dienst der Rentenversicherung hat mich zwar also vollerwerbsgemindert eingestuft, jedoch habe ich laut Bescheid die besondere versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt... Was mache ich nun die allgemeine Wartezeit habe ich erfüllt ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simon,

da die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) vom Eintritt der Erwerbsminderung aus gerechnet werden, haben Sie in Bezug auf die festgestellte Erwerbsminderung keine Möglichkeit, diese Voraussetzungen noch zu erfüllen.

Einen Rentenanspruch können Sie nur erwerben, wenn die jetzt festgestellte Erwerbsminderung wieder entfällt, weil sich Ihr Gesundheitszustand wieder gebessert hat, und später dann erneut Erwerbsminderung eintritt. Dann werden die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von der neuen Erwerbsminderung aus gerechnet.

Eine weitere Möglichkeit könnte sich ergeben, wenn der Eintritt der aktuell festgestellten Erwerbsminderung auf ein Datum fallen würde, zu dem Sie die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie zum Beispiel der Meinung sind, dass die voller Erwerbsminderung bereits vor dem Tag eingetreten ist, den die Rentenversicherung ermittelt hat, können Sie innerhalb eines Monats gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen und die Feststellung von Erwerbsminderung zu einem früheren Datum beantragen.

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2 Antworten

taxmanam 13.06.2017 | 10:10
Und welche Voraussetzungen haben Sie nicht erfüllt?
MIRam 13.06.2017 | 10:11
Warten bis Sie 65 bzw. 67 Jahre alt sind. Eine Erwerbsminderungsrente wird höchstwahrscheinlich auch künftig nicht für Sie nicht in Frage kommen. Im Regelfall kann man die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht nachholen (36 Monate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 60 Monaten vor !!! dem Eintritt der Erwerbsminderung).
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