Hallo Simon,
da die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) vom Eintritt der Erwerbsminderung aus gerechnet werden, haben Sie in Bezug auf die festgestellte Erwerbsminderung keine Möglichkeit, diese Voraussetzungen noch zu erfüllen.
Einen Rentenanspruch können Sie nur erwerben, wenn die jetzt festgestellte Erwerbsminderung wieder entfällt, weil sich Ihr Gesundheitszustand wieder gebessert hat, und später dann erneut Erwerbsminderung eintritt. Dann werden die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von der neuen Erwerbsminderung aus gerechnet.
Eine weitere Möglichkeit könnte sich ergeben, wenn der Eintritt der aktuell festgestellten Erwerbsminderung auf ein Datum fallen würde, zu dem Sie die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie zum Beispiel der Meinung sind, dass die voller Erwerbsminderung bereits vor dem Tag eingetreten ist, den die Rentenversicherung ermittelt hat, können Sie innerhalb eines Monats gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen und die Feststellung von Erwerbsminderung zu einem früheren Datum beantragen.