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Experten-Antwort

keine Mütterrente?..

von Angelika27.03.2015 | 21:23
1881 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Abend, Meine Schwägerin ist 1950 geb, hat drei Kinder ,alle vor 1992 geb, Sie erhält angeblich keine Mütterente. Wurde ihr so von der DRV gesagt.Einen Bescheid hat sie auch nicht erhalten. Sie erhält jetzt eine sehr kleine Altersrente. Kann es sowas geben das Mütter keine Mütterrente erhalten aus irgentwelchen Gründen?? Ich danke schon mal für die Infos Lg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika, alle weiteren Spekulationen bringen Sie nicht weiter. Deshalb empfehle ich eine persönliche Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Grundsätzlich müßte eine Erhöhung der Altersrente durch die Mütterrente erfolgt sein. Ob dies der Fall ist bzw. wie sich die Mütterrente ausgewirkt hat wird in der Beratungsstelle geprüft. Der Bezug von Grundsicherung spielt dabei keine Rolle.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

GroKoam 27.03.2015 | 21:25
ja, wenn der Papa die Kinder erzogen hat dann bekommt Er die Paparente.
Gackiam 27.03.2015 | 22:57
Ja, weil sie es nicht verdienen oder vielleicht, weil sie nicht genug Beiträge geleistet oder nicht genug Kinder in die Welt gesetzt haben....
Angelikaam 28.03.2015 | 10:33
Nein also erzogen hat sie die Mutter. Sie hat ja auch im Rentenbescheid 2014 einen Entgeltpunkt pro Kind. Also geh ich davon aus das ihr auch diese Mutterrente zusteht, oder??
Muttiam 28.03.2015 | 12:14
Ausnahmefall für die nicht berücksichtigte Mütterrente ist, wenn Ihre Schwägerin nach der Geburt ihrer Kinder wieder gearbeitet hat.
Muttiam 28.03.2015 | 12:06
Hallo Angelika Bei schon Rentnerinnen macht sich das in höhe der Rente bemerkbar. Bei nicht Rentnerinnen bekommt man/Frau pro Kind zusätzliche 12 Monate angerechnet. Ihre Schwägerin sollte mit ihrem Rentenbescheid zur nächsten Rentenberatung gehen, um genauer zu definieren, ob ihr die Mütterrente angerechnet wurde. VG Mutti
W*lfgangam 28.03.2015 | 14:13
...oder im 2. Jahr Arbeitslosenzeiten als nur (dennoch sehr gut bewertete) Anrechnungszeiten liegen, so dass im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung die Punkte für beitragsfreie Zeiten rausfliegen und Punkte aus KEZ/2. Jahr kaum/keinen Mehrwert bringen – ist bei einer sehr kleinen Altersrente aber auch nicht vorstellbar. Die Datenlage ist leider zu dürftig, um das hier beurteilen zu können, so fehlt schon der Hinweis, wann die Rente begann - vor/ab 01.07.2014, sind es Pflege-/Adoptivkinder, teilweise Auslands-/Inlandserziehung, ggf. FRG-Zeiten mit ohnehin begrenzen Punkten ...da könnte man in 100 Richtungen spekulieren, daher: Beratungsstelle aufsuchen. Gruß w.
Gackiam 28.03.2015 | 19:45
Es gibt nichts mehr, Sie langen schon!
Nachfrageram 30.03.2015 | 07:06
Die fehlende Information zur Zeit ist die, ob Ihre Schwägerin schon eine Rente bezieht. Erst nach der Beantwortung dieser Frage, können wir weiter spekulieren.
Angelikaam 30.03.2015 | 09:01
Die Antwort auf ihre Frage steht oben in det Frage, Altersrente ja
Angelikaam 30.03.2015 | 11:01
Hab erst heute erfahren das bis zum 01.05.2014 Grundsicherung zusätzlich zur Rente bezogen wurde. Ab 01.06.2014 dann nur rente da der ehemann nun auch altersrente hatte. Kann es dara liegen?
senf-dazuam 30.03.2015 | 10:35
Prinzipiell sollte die "Mütterrente" geleistet werden. Wenn eine (telefonische?) Nachfrage beim zuständigen Rentenversicherungsträger nichts gebracht hat, dann sollte einmal in der Beratungsstelle die Situation geklärt werden. Was war die Begründung dafür, dass keine Mütterrente gezahlt wird?
=//=am 30.03.2015 | 13:30
Prinzipiell sollte die "Mütterrente" geleistet werden. Wenn eine (telefonische?) Nachfrage beim zuständigen Rentenversicherungsträger nichts gebracht hat, dann sollte einmal in der Beratungsstelle die Situation geklärt werden. Was war die Begründung dafür, dass keine Mütterrente gezahlt wird?
Hab erst heute erfahren das bis zum 01.05.2014 Grundsicherung zusätzlich zur Rente bezogen wurde. Ab 01.06.2014 dann nur rente da der ehemann nun auch altersrente hatte. Kann es dara liegen?
Nein, mit der Grundsicherung hat dies nichts zu tun. Diese wird bei Erreichen eines bestimmten Gesamtbetrages beider Eheleute eingestellt. Überprüfen Sie bitte nochmals, ob Ihre Schwägerin ab Juli 2014 einen neuen Bescheid erhalten hat. Denn einige Rentnerinnen haben dies übersehen, weil die "Mütterrente" keine gesonderte Leistung ist, sondern die bisherige Altersrente um einen Zuschlag erhöht wurde. Wenn sie alle 3 Kinder im 12. Monat der Geburt erzogen und bisher jeweils 1 Entgeltpunkt pro Kind erhalten hat, bekommt sie ab 07/2014 1 EP pro Kind mehr.
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