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Experten-Antwort

Keine Psychorherapie bei Antrag auf EMR ?

von Marlene01.09.2017 | 11:40
1969 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, guten Tag. Ich habe mal eine Frage. Im Mai wurde ich vom Jobcenter aufgefordert, einen Antrag auf EMR zu stellen. Ein Ergebnis oder eine Einladung zur Begutachtung habe ich noch nicht bekommen. Als ich mich jetzt um eine neue Psychotherapie bemüht habe, wurde mir mitgeteilt, dass ich diese bei einem laufenden Antrag auf EMR nicht machen kann, weil dann der Antrag auf EMR von der DRV abgelehnt wird. Weil durch eine Psychotherapie immer eine Aussicht bestünde, wieder arbeitsfähig werden zu können. Stimmt das? LG Marlene

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marlene,

grundsätzlich stimme ich den Ausführungen des Users „Schorsch“ zu. Im Sozialgesetzbuch gilt die Regel „Reha vor Rente“.

Zunächst ist es wichtig, dass Sie auch der Deutschen Rentenversicherung mitgeteilt haben, dass sie ein Psychotherapie beginnen werden oder begonnen haben. Dann werden die Amtsärzte der Deutschen Rentenversicherung das Ergebnis Ihrer Therapie abwarten. Das Ergebnis Ihrer Therapie ist dann sofort der Deutschen Rentenversicherung mitzuteilen.

Gegebenenfalls kann, wie User „Schorsch“ ausgeführt hat, dann eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sich anschließen.

Eine Begutachtung im Rahmen eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente ist heute nicht mehr zwingend erforderlich. Der Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung, der über Ihren Rentenantrag entscheidet, holt sich zunächst Unterlagen von Ihren Ärzten ein und entscheidet dann, ob Sie noch zu einer Begutachtung müssen oder nicht.

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11 Antworten

bahnhofam 01.09.2017 | 11:45
Hallo, das halte ich mal für ein Gerücht. Mir wurde die teilw. EM-Rente auch mit P-Therapie genehmigt.
KSCam 01.09.2017 | 14:17
Wer war "mir wurde mitgeteilt"? Hat der oder die überhaupt eine Ahnung von der Materie? Oder wars Tante marlies oder deren Frisör?
Schorscham 01.09.2017 | 13:48
Wenn der sozialmedizinische Dienst der DRV eine Besserung der Erwerbsfähigkeit durch eine Psychotherapie für wahrscheinlich hält, wird er von sich aus veranlassen, dass der Rentenantrag ruhend gestellt wird, bis eine entsprechende Therapie abgeschlossen wurde. Insofern hat man Ihnen (Ihr Friseur?) dummes Zeug erzählt. MfG
Friedhelmam 01.09.2017 | 17:57
Konnten Ihnen die "Profis" von TACHELES weiterhelfen? http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2178…
Genervteram 02.09.2017 | 07:06
Wenn Sie sich im Tacheles-Forum wohlfühlen, sollten Sie dort bleiben. Mit dem Niveau möchte dieses Forum nicht verglichen werden.
Marleneam 01.09.2017 | 21:50
Ja, ich kann das Portal http://tacheles-sozialhilfe.de sowie das Forum http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp empfehlen. Werden meine Internetaktivitäten verfolgt?
Schorscham 02.09.2017 | 12:19
Vermutlich haben Sie meine Antwort nicht richtig gelesen oder verstanden, sonnst hätten Sie meine Antwort nicht als "dürftig" bezeichenet: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2179… Es ist nun mal Fakt, dass der sozialmedizinische Dienst der DRV ganz automatisch prüft, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine entsprechende Therapie gebessert werden kann oder nicht. Und wenn er das für wahrscheinlich hält, wird er von sich aus eine entsprechende Therapie vorschlagen, mit der Konsequenz, dass das Rentenantragsverfahren bis auf weiteres ruhend gestellt wird. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie diese Therapie bereits freiwillig begonnen haben. Genauso wird geprüft, ob die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben durch eine berufliche Reha-Maßnahme (LTA) erreicht werden kann. Auch dabei ist es unerheblich, ob der Rentenbegehrende noch berufstätig ist oder nicht. Aber wenn Ihnen die (mehr als dürftigen) Antworten der "TACHELES-Experten" besser gefallen, werde ich Sie nicht davon abbringen. (Vor allem @HelgaErna scheint ja eine hochqualifizierte Rentenexpertin zu sein.) ;-) MfG
Marleneam 02.09.2017 | 15:20
Ich wollte hier niemanden in seiner Eitelkeit verletzen. Mit der letzten Antwort konnte ich etwas anfangen. Vielen Dank Schorsch.
Marleneam 02.09.2017 | 15:24
Ja, ich kann das Portal http://tacheles-sozialhilfe.de sowie das Forum http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp empfehlen. Werden meine Internetaktivitäten verfolgt?
Wenn Sie sich im Tacheles-Forum wohlfühlen, sollten Sie dort bleiben. Mit dem Niveau möchte dieses Forum nicht verglichen werden.
Es geht nicht ums Niveau, sondern um Fakten und hilfreiche Informationen, die man im Internet sucht. LG Marlene
Genervteram 02.09.2017 | 15:42
Zitat von Marlene anzeigenausblenden
Wenn Sie sich im Tacheles-Forum wohlfühlen, sollten Sie dort bleiben. Mit dem Niveau möchte dieses Forum nicht verglichen werden.
Es geht nicht ums Niveau, sondern um Fakten und hilfreiche Informationen, die man im Internet sucht. LG Marlene
Und die finden Sie im Tacheles-Forum? Dann haben Sie ja dort die Nadel im Heuhaufen gefunden. Glückwunsch!
Marleneam 05.09.2017 | 21:40
Vielen Dank !! LG Marlene
Deutsche Rentenversicherung
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