Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Marlene,
grundsätzlich stimme ich den Ausführungen des Users „Schorsch“ zu. Im Sozialgesetzbuch gilt die Regel „Reha vor Rente“.
Zunächst ist es wichtig, dass Sie auch der Deutschen Rentenversicherung mitgeteilt haben, dass sie ein Psychotherapie beginnen werden oder begonnen haben. Dann werden die Amtsärzte der Deutschen Rentenversicherung das Ergebnis Ihrer Therapie abwarten. Das Ergebnis Ihrer Therapie ist dann sofort der Deutschen Rentenversicherung mitzuteilen.
Gegebenenfalls kann, wie User „Schorsch“ ausgeführt hat, dann eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sich anschließen.
Eine Begutachtung im Rahmen eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente ist heute nicht mehr zwingend erforderlich. Der Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung, der über Ihren Rentenantrag entscheidet, holt sich zunächst Unterlagen von Ihren Ärzten ein und entscheidet dann, ob Sie noch zu einer Begutachtung müssen oder nicht.
Es geht nicht ums Niveau, sondern um Fakten und hilfreiche Informationen, die man im Internet sucht. LG MarleneJa, ich kann das Portal http://tacheles-sozialhilfe.de sowie das Forum http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp empfehlen. Werden meine Internetaktivitäten verfolgt?Wenn Sie sich im Tacheles-Forum wohlfühlen, sollten Sie dort bleiben. Mit dem Niveau möchte dieses Forum nicht verglichen werden.
Und die finden Sie im Tacheles-Forum? Dann haben Sie ja dort die Nadel im Heuhaufen gefunden. Glückwunsch!Wenn Sie sich im Tacheles-Forum wohlfühlen, sollten Sie dort bleiben. Mit dem Niveau möchte dieses Forum nicht verglichen werden.Es geht nicht ums Niveau, sondern um Fakten und hilfreiche Informationen, die man im Internet sucht. LG Marlene
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