Hallo Marlene,
grundsätzlich stimme ich den Ausführungen des Users „Schorsch“ zu. Im Sozialgesetzbuch gilt die Regel „Reha vor Rente“.
Zunächst ist es wichtig, dass Sie auch der Deutschen Rentenversicherung mitgeteilt haben, dass sie ein Psychotherapie beginnen werden oder begonnen haben. Dann werden die Amtsärzte der Deutschen Rentenversicherung das Ergebnis Ihrer Therapie abwarten. Das Ergebnis Ihrer Therapie ist dann sofort der Deutschen Rentenversicherung mitzuteilen.
Gegebenenfalls kann, wie User „Schorsch“ ausgeführt hat, dann eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sich anschließen.
Eine Begutachtung im Rahmen eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente ist heute nicht mehr zwingend erforderlich. Der Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung, der über Ihren Rentenantrag entscheidet, holt sich zunächst Unterlagen von Ihren Ärzten ein und entscheidet dann, ob Sie noch zu einer Begutachtung müssen oder nicht.