Hallo Agea,
Bitte wenden sie sich unbedingt an Ihre Rehaeinrichtung, ob sie solche Räume zur Verfügung stellen kann. Falls das nicht der Fall ist, kann der Rentenversicherungsträger leider auch nichts ändern.
Hier hätte schon bei Beantragung der Wunsch nach einem solchen Rückzugsraum geäußert werden sollen. Dies hätte dann aber auch den Kreis der möglichen Rehabilitationseinrichtungen eingeschränkt.
Einzig der Abbruch bliebe hier, aber wie bereits erwähnt, ist nicht sichergestellt, dass es eine weitere teilstationäre Einrichtung im Umfeld gibt, die so einen Rückzugsort anbieten kann.
Zudem ist dann ein neues, wenn auch verkürztes, Antragsverfahren notwendig und würde die Durchführung einer erneuten Rehabilitationsmaßnahme nur verzögern.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam
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