Wie bereits geschrieben, haben Sie die Möglichkeit die Reha-Maßnahme jederzeit zu beenden. Sicherlich hat die Klinik bestimmte Vorgaben, was die Tage der Entlassung betrifft, Vorgaben seitens der DRV gibt es jedoch nicht.
Klären Sie Ihre Entlassung bitte einvernehmlich mit der Einrichtung vor Ort. Wenn Sie bereits vor den Osterfeiertagen abreisen, sind damit keine Konsequenzen oder Sanktionen verbunden.