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Experten-Antwort

Keine Rente am 28.10 23 bekommen

von L.R28.10.2023 | 19:34
379 Ansichten
10 Antworten

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Leider ist die Rente nicht am 28.10.23 überwiesen worden, obwohl der 31.10 23 in Brandenburg Feiertag ist.Wann wird sie überwiesen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo L.R.,

 

die Zahlung der Renten erfolgt am letzten Bankarbeitstag. Da der 31.10. in Brandenburg ein gesetzlicher Feiertag ist, erfolgt die Zahlung grundsätzlich am 30.10., es sei denn Sie haben Ihr Konto bei einer deutschlandweit vertretenen Bank, die die Verbuchungszentrale in einem Bundesland ohne Feiertag hat oder Sie haben Ihr Konto bei einer Bank in einem anderen Bundesland ohne Feiertag. Dann erfolgt die Verbuchung erst am 31.10.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Abschlägeam 28.10.2023 | 19:43
Montag der 30.10. ist aber kein Feiertag, warum also hätte bereits am 28.10. die Rente auf Ihrem Konto sein sollen?
S Uam 28.10.2023 | 19:48
Weil bei der Auskunft geschrieben stand, das die Rente am 28.10 23 auf den Konto ist
Mimimiam 28.10.2023 | 19:52
Abschlägeam 28.10.2023 | 20:46
Weiß zwar nicht, bei welcher Auskunft Sie meinen, aber es gibt keinen Grund, bereits am 28.10. eine Rente auf dem Konto zu haben, nur weil am 31.10. ein regionaler Feiertag ist und davor noch ein ganz normaler Arbeitstag liegt. Der 31.10. ist aber noch nicht einmal ein 'Bankfeiertag', die gibt es nur bei 'gesetzlichen Feiertagen', es wird also ganz normal gebucht.
Ichsagmalsoam 28.10.2023 | 23:26
Und wann bekommen dann die Berliner ihre Rente? Also manchmal fragt man sich echt..... Ist wahrscheinlich ihr erstes Jahr als Rentner...
Oh Mannam 29.10.2023 | 07:50
Erst Gehirn einschalten und dann fragen, dass wirkt dann nicht so peinlich.
Fritziam 29.10.2023 | 09:32
Ist die Kohle denn schon wieder alle ?.
KSCam 29.10.2023 | 09:43
Ist Ihnen langweilig? Nach dem Verbleib Ihrer Rente können Sie fragen wenn das Geld am 31.10. nicht auf dem Konto ist. Früher besteht kein Anspruch (und wenn es schon am 30. drauf ist, auch gut). Schönen Sonntag
Auskunftam 29.10.2023 | 10:23
Vielleicht bezog sich die Auskunft irrtümlich auf 2022, denn letztes Jahr wurde in den betroffenen Bundesländern am Freitag, dem 28.10., überwiesen, weil der 31.10. ein Feiertag und der 30.10 ein Sonntag war. In diesem Jahr ist der 30.10. aber ein Montag und somit ein Bankarbeitstag.
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