Hallo L.R.,
die Zahlung der Renten erfolgt am letzten Bankarbeitstag. Da der 31.10. in Brandenburg ein gesetzlicher Feiertag ist, erfolgt die Zahlung grundsätzlich am 30.10., es sei denn Sie haben Ihr Konto bei einer deutschlandweit vertretenen Bank, die die Verbuchungszentrale in einem Bundesland ohne Feiertag hat oder Sie haben Ihr Konto bei einer Bank in einem anderen Bundesland ohne Feiertag. Dann erfolgt die Verbuchung erst am 31.10.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung