Hallo Postbox146,
wenn ich Ihre Frage richtig verstehe bezieht Ihre Verwandte ausschließlich eine österreichische und eine kanadische Altersrente. Um einen deutschen Rentenanspruch zu erwerben, reichen 5 Jahre (also 60 Monate) mit Beitragszeiten aus. Hierbei können auch ausländische Zeiten berücksichtigt werden- ihre Verwandte sollte diese gegebenenfalls prüfen lassen (falls dies noch nicht geschehen ist).
Meines Erachtens ist der Rentenbezug Ihrer Verwandten kein Ausschlussgrund Pflegebeiträge für den Nachbarn zu bezahlen. Die AOK muss aber natürlich prüfen, ob der Nachbar alle Voraussetzungen erfüllt. Deshalb sollten Sie sich bei Fragen direkt an die zuständige Pflegekasse wenden.
Ob eine Nachzahlung von Beiträgen möglich und zielführend ist, müsste man individuell prüfen. Ich empfehlen Ihnen daher einen Beratungstermin bei einer unserer Beratungsstellen zu vereinbaren.