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keine Rente - Schwerbehinderte sind mittellos

von schlufi12.11.2009 | 17:26
2412 Ansichten
4 Antworten
Es gibt viele junge Menschen (U25 bzw. Ü25) in Deutschland, die sind schwerbehindert und krank und werden von den Eltern unterstützt (ab 50% mit abgeschlossener Ausbildung aber durch Arbeitslosigkeit nicht mehr erreichbar für den 1. Arbeitsmarkt und bekommen (seit 4 Jahren arbeitslos seit Ausbildung, kenne einige von Kursen, die in solchen Konstellationen sind) keine staatliche Leistungen bekommen!!!!!! Sie bekommen trotz Schwerbehinderung und Krankheiten keine EM (weil sie die versicherungspflichtigen Voraussetzungen nicht erfüllen (..in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge), und bekommen keine Leistungen: kein ALGI, kein ALGII, keine Grundsicherung, keine Sozialhilfe, keine EM-Rente, keine EU-Rente) Aber andere gesunde Menschen, die bekommen alles, aber Schwerbehinderte bekomme nichts!! Und andere machen auf krank und bekommen EM-Rente!! In diesem Land herrscht eine große Ungerechtigkeit!!! Schwerbehinderte werden zum "nichts tun" verdammt. Es muss ein Recht auf Arbeit für Schwerebhinderte mit einem Grundeinkommen. in der man sein ganzes Leben arbeiten kann, wenigstens für Schwerbehinderte. Es gibt für Schwerbehinderte kein Arbeitsplatz. Welch ein Arbeitgeber stellt denn heuzutage einen Schwerbehidnerten ein???? Es ist doch nur ein minimaler Prozent der Schwerbehidnerten die arbeiten. Sie werden alle keine Renten bekommen. Darüber denkt keiner nach!!!! Es kann doch nicht sein, dass welche dann in den Werkstätten für Behinderten landen und nur ein minimales Taschengeld bekommen und "groß ausgebeutet" werden.

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 13.11.2009 | 11:58

Ohne die fast durchgängigen politischen Ausführungen auch nur ansatzweise zu kommentieren, sei der Hinweis gestatte, dass es ausdrücklich für Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben.

Für die in den Werkstätten für Behinderte Beschäftigten gilt als beitragspflichtige Einnahme gerade nicht das "Taschengeld" sondern 80 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße (derzeit mtl. 2135,- Euro).

Somit ist gewährleistet, dass zumindest ein Rentenanspruch entstehen wird, der deutlich über dem Sozialhilferegelsatz liegt und mit einer normalen vollen Rente durchaus zu vergleichen ist.

Moderatoren-Antwortam 16.11.2009 | 11:22

Es gibt in der Rentenversicherung Zahlungen, ohne dass der Versicherte Beiträge eingezahlt hat. Beispielsweise kann jemand ohne einen einzigen Beitrag eingezahlt zu haben eine Rente bekommen, wenn er zwei Kinder, die nach 1992 geboren sind, in den ersten drei Lebensjahren überwiegend erzogen hat. Allerdings werden vom Bund bzw. Steuerzahler dann zum Ausgleich entsprechende Zahlungen geleistet, beispielweise über den jährlichen Bundeszuschuss. Da dies aber bewusst vom Gesetzgeber aus sozialpolitischen Gründen so vorgesehen ist, ist es auch nicht Aufgabe des Experten dies näher zu kommentieren.

2 Antworten

Gerdaam 13.11.2009 | 09:03
Deshalb gibt es Eltern, die von für ihre Kinder privat vorsorgen.
Leeram 17.11.2009 | 12:43
Ich vermute User "Korrekt" hat gar nichts im Kopf.Das lässt sich jedenfalls aus seinen intelligenten Beiträgen ableiten.
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