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Experten-Antwort

Keine Rentenzahlung aus der BAV bei befristeter EM-Rente ?

von Emi 5926.01.2022 | 16:42
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ins Forum, ich bin Jahrgang 1959, und seit beginn meiner Berufsausbildung am 1. September 1975 ununterbrochen erwerbstätig und gesetzlich rentenversichert. Seit Oktober 2018 bin ich aufgrund physischer und psychischer Erkrankungen arbeitsunfähig, bezog zunächst Lohnfortzahlung und anschließend Krankentagegeld. Seit Juli 2021 erhalte ich eine auf 3 Jahre befristete 100% EM-Rente, die in diesem Jahr, am 30.06. neu bewilligt werden muss. Eine Verschlechterung meines Krankheitsverlaufs, konnte zwar im Verlauf der bis heute andauernden Therapien verlangsamt, aber nicht aufgehalten oder verbessert werden und weder ich, noch meine Ärzte sehen eine Möglichkeit, dass ich meinen früheren Beruf wieder ausüben könnte, so dass ich davon ausgehe, dass die EM-Rente weiterhin bewilligt wird. Während meiner über 40 jährigen Tätigkeit in einem größeren Unternehmen, hätte ich Anspruch auf eine zusätzliche betriebliche Erwerbsunfähigkeitsrente, die allerdings nur bei einer unbefristet gewährten gesetzlichen EM-Rente oder nach Ausscheiden aus dem Unternehmen gezahlt wird (z.Zt. ruht mein Arbeitsverhältnis, der AG zahlt keine Beiträge an die DRV). Jetzt zu meinen Fragen: 1. Wie stehen die Chancen, dass meine 100% EM-Rente unbefristet gewährt wird? 2. Muss oder sollte ich eine unbefristete Rente beantragen, -wenn ja, wie genau? 3. Was wäre wenn ich mein ruhendes Arbeitsverhältnis kündigen oder einem Aufhebungsvertrag zustimmen würde? 4. Wäre eine Kündigung schädlich für meine zukünftige Rente? bzw. würde eine befristet gewährte EM-Rente wegfallen? Ich würde mich über jeden Ratschlag freuen. Danke und freundliche Grüße Emi

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Emi59,

zu den ersten beiden Fragen möchte ich auf die Antworten von `Siehe hier` verweisen.

zu 3 -> in der gesetzl. Rentenversicherung und/oder bei der laufenden Erwerbsminderungsrente ändert sich nichts. Auswirkungen bei der Betriesrente bitte dort erfragen.

Gegenfrage lautet: Was haben Sie für Vorteile bei Kündigung/Auflösung des bestehenden (aber ruhenden) Arbeitsverhältnisses?? Ohne greifbare nennenswerte Vorteile muss man sich fragen, ob ein solcher Schritt notwendig ist.

zu 4 -> in der gesetzl. Rentenversicherung und/oder bei der laufenden Erwerbsminderungsrente ändert sich nichts.

Die Hinweise auf mgl. Arbeitsmarktrente sind nicht zielführend, da Sie nach eigener Beschreibung eh eine 100-EM-Rente beziehen. Also rein aus gesundheitlichen Gründen voll verrentet sind. Da sind Ausführungen zu mgl. Arbeitsmarktrenten eher verwirrend, weil nicht relevant.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@Emi59

der mögliche Anspruch auf die Betriebsrente kann ein sehr starkes Argument für die Kündigung/Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses sein, da Sie dann evtl. einen konkreten Vorteil für sich generieren, nämlich den zusätzlichen Betriebsrentenbezug

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

8 Antworten

Siehe hieram 26.01.2022 | 17:27
Hallo Emi, zu 1. Das kann leider niemand prognostizieren zu 2. das können Sie so gar nicht beantragen zu 3. Dann entfällt evtl. der Anspruch auf die betriebliche EM-Rente komplett > Arbeitgeber fragen zu 4. Auf die EM-Rente hätte eine Kündigung zunächst keinen Einfluss. Sie würde deshalb auch nicht wegfallen. Es könnte aber dadurch der Anspruch auf eine 'Arbeitsmarktrente' entstehen (die IMMER nur befristet gewährt wird). Aufgrund Ihres Jahrganges haben Sie bereits ab diesem Jahr (wann genau hängt von Ihrem Geburtsmonat ab) Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente. Dies wäre eine Alternative, wenn die EM-Rente doch nicht weiter bewilligt wird. Allerdings entfällt dann wohl ebenfalls ein Anspruch auf die EM-Rente durch den Arbeitgeber. Und es kann sein, dass eine betriebliche Altersrente gekürzt wird, wenn man eine gesetzliche Altersrente erhält. Was beides ebenfalls wieder dort zu klären wäre. Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis haben Sie weiterhin Urlaubsansprüche, auch während der EM-Rentenzeit. Ein vereinbartes Urlaubs'geld' muss dabei regelhaft ausbezahlt werden, der jährliche Anspruch Urlaubs'entgelt' kann erst abgegolten werden, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet wird. Bis dahin also immer die Übertragung auf das Folgejahr beantragen, damit nicht plötzlich wegen Fristablauf der Anspruch verfallen ist. Auch dies geht aus Ihrem Arbeitsvertrag im Einzelnen hervor bzw. wäre mit einem 'Arbeitsrechtler' zu klären. Und wegen der möglichen Alternativen einer vorgezogenen Altersrente erscheint ein Beratungsgespräch bei Ihrer zuständigen DRV unbedingt angebracht. Und der Arbeitsplatz wäre dann wohl auch weg? > siehe Arbeitsvertrag. Wenn Sie also alle Informationen zusammen haben müssten Sie dann noch einmal rechnen... Ansonsten können Sie zunächst einmal dann nur die Weiterbewilligung beantragen und das Ergebnis abwarten. Aber auch dann wäre ja noch genug Zeit, über eine mögliche Kündigung/Aufhebung des Vertrages nachzudenken. Die meisten Ihrer Fragen sind aber mit dem Arbeitgeber bzw. der betrieblichen Altersversorgungsstelle zu klären. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung 'laufen Ihnen nicht weg'. Und da Sie bereits von der seit 2019 geltenden höheren Zurechnungszeit bei der EM-Rente profitieren, würde eine direkt nachfolgende (vorgezogene) Altersrente nicht niedriger sein als die bis zu diesem Zeitpinkt bezogene EM-Rente, die sich aber durch das ruhende Arbeitsverhältnis ansonsten auch nicht weiter erhöht. Also gleich mal die entsprechenden Beratungstermine vereinbaren, abschließend ist Ihre Fragstellung hier im Forum nicht zu klären. Viel Erfolg und alles Gute!
Peter T. am 26.01.2022 | 21:22
Seit Juli 2021 für 3 Jahre befristete EMR und am 30.06 2022 läuft sie aus? Da kann doch etwas nicht stimmen...
Siehe hieram 27.01.2022 | 08:13
Seit Juli 2021 für 3 Jahre befristete EMR und am 30.06 2022 läuft sie aus? Da kann doch etwas nicht stimmen...
Ist aber möglich. Wenn nämlich die EM-Rente rückwirkend bewilligt wurde. Denn die Bewilligungsfrist läuft ja nicht erst ab laufender Rentenzahlung sondern mit Rentenbeginn.
Emi 59am 27.01.2022 | 13:53
...
Seit Juli 2021 für 3 Jahre befristete EMR und am 30.06 2022 läuft sie aus? Da kann doch etwas nicht stimmen...
Ist aber möglich. Wenn nämlich die EM-Rente rückwirkend bewilligt wurde. Denn die Bewilligungsfrist läuft ja nicht erst ab laufender Rentenzahlung sondern mit Rentenbeginn.
Sorry, mein Fehler EMR wurde ab 01.07.2019 gezahlt
Emi 59am 27.01.2022 | 14:59
...Gegenfrage lautet: Was haben Sie für Vorteile bei Kündigung/Auflösung des bestehenden (aber ruhenden) Arbeitsverhältnisses?? Ohne greifbare nennenswerte Vorteile muss man sich fragen, ob ein solcher Schritt notwendig ist. Vielen Dank für Ihre Antwort, Bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses hätte ich sofortigen Anspruch auf die betriebliche BU- bzw. EM-Rente. Textauszug aus den Versicherungsbedingungen: "Berufsunfähigkeitsrente wird gewährt, wenn der Mitarbeiter vor Erreichen der Altersgrenze infolge einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 SGB VI i.d.F. ab 01.01.2001) aus dem Unternehmen ausscheidet".
Peter T. am 27.01.2022 | 16:16
...
Seit Juli 2021 für 3 Jahre befristete EMR und am 30.06 2022 läuft sie aus? Da kann doch etwas nicht stimmen...
Ist aber möglich. Wenn nämlich die EM-Rente rückwirkend bewilligt wurde. Denn die Bewilligungsfrist läuft ja nicht erst ab laufender Rentenzahlung sondern mit Rentenbeginn.
Der TE hat ja schon geschrieben, doch ab 2019 (bis dann 2022, also so richtig). Denn auch wenn die EMR rückwirkend bewilligt wird, kommt es nach über 3 Monaten (später beantragt) zum Renten Beginn, nach Antragstellung. Ab dann zählt auch die Frist, der Gewährung. Daher wäre es von 2021 und nur bis 2022 bewilligt, definitiv nur 1 Jahr befristet gewesen, nicht 3 Jahre. Zum Thema BU, würde ich noch einmal schauen, ob sie nicht doch zahlen muss, wenn eine BU nachgewiesen ist. Zumeist ist das der Fall, wenn man weniger als 50% noch arbeiten kann, in seinem Beruf. Im öffentlichen Dienst, wird auch die VBL gezahlt, so wie die EMR, also voll, volle Zusatz Rente oder halbe. Das man den Beruf dafür wirklich verlassen muss, hatte ich zwar noch nicht gelesen aber sicher im Einzelfall möglich, je nach Vertrag. Würde ich aber trotzdem prüfen lassen, wird ja nicht so wenig sein...
Siehe hieram 27.01.2022 | 17:14
Zitat von Peter T. anzeigen
Seit Juli 2021 für 3 Jahre befristete EMR und am 30.06 2022 läuft sie aus? Da kann doch etwas nicht stimmen...
Ist aber möglich. Wenn nämlich die EM-Rente rückwirkend bewilligt wurde. Denn die Bewilligungsfrist läuft ja nicht erst ab laufender Rentenzahlung sondern mit Rentenbeginn.
Der TE hat ja schon geschrieben, doch ab 2019 (bis dann 2022, also so richtig). Denn auch wenn die EMR rückwirkend bewilligt wird, kommt es nach über 3 Monaten (später beantragt) zum Renten Beginn, nach Antragstellung. Ab dann zählt auch die Frist, der Gewährung. Daher wäre es von 2021 und nur bis 2022 bewilligt, definitiv nur 1 Jahr befristet gewesen, nicht 3 Jahre. ...
@Peter T.: auch wenn es sich nun nachträglich rausgestellt hat, dass die Zahlung schon seit 2019 erfolgte, war hier nicht unbedingt von einer verspäteten Antragstellung auszugehen. Denn es gab noch die Angabe, dass seit Okt. 2018 AU vorlag. Wann genau nun tatsächlich die EM-Rente beantragt wurde, wissen wir hier nicht. Kann aber innerhalb des 'Krankenzeitraums' gewesen sein. Wenn dann der Leistungsfall mit Beginn der AU festgelegt wird (also hier dann Oktober 2018) beginnt eine befristete Rente frühestens ab dem 7. Monat nach Leistungsfall, hier wäre das dann Juni 2019. Konkret war es dann wohl der Juli 2019. Und der Bewilligungszeitraum gilt dann ab Rentenbeginn, auch wenn der Bescheid dazu nach laaaaaanger Bearbeitungsdauer vielleicht doch erst im Januar 2020 eingetrudelt ist. Dann wäre von Januar ab es zwar ein kürzerer Zeitraum, aber 'nur gefühlt', denn de facto rechnet die Frist ja schon ab 07/2019. Und falls ein Antrag verspätet gestellt wird, der Leistungsfall also schon wesentlich früher vorlag, kann es auch dazu führen, dass dann nicht mehr der maximal mögliche Zeitraum von drei Jahren bewilligt wird, sondern dann auch ein geringerer Zeitraum. Und somit haben Sie natürlich auch Recht, denn dann wäre auch von Juli 2021 bis Juli 2022 möglich aber die '3 Jahre' wären dann ein 'Tippfehler' gewesen. Aber letztendlich war es für die eigentliche Frage ziemlich unerheblich, die ja die Weiterbewilligung nach Juni 2022 betrifft :-)
Emi 59am 28.01.2022 | 10:26
Vielen Dank, genau so ist es. 1.900 €/M Betriebliche AU-Rente halte ich für ein sehr starkes Argument. Gruß Emi
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