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Experten-Antwort

Keine Rentenzahlung Dez. 2022 -

von Frustrierter19.12.2022 | 12:19
233 Ansichten
20 Antworten
Ein Wohnsitz wurde zum 01.10.2022 aufgegeben. Es wurde versäumt, dies dem – Post Rentenservice – mitzuteilen. Bitte jetzt keinen Verweis auf die Mitwirkungspflichten im Rentenbescheid. Dieser Bescheid ist 2011 ergangen – und die Mitwirkungspflichten habe ich nicht abgespeichert. Bis dato wurde noch kein neuer Wohnsitz begründet. Bin jedoch noch über verschiedene Kommunikationswege (( Postfach, E- Mail – Fax – Post Nachsende - Service an meine Tochter )) erreichbar und habe dies sowohl der – DRV – als auch dem Post. Rent. Serv. sowohl schriftlich als auch per Fax und E- Mail ( signiert ) mitgeteilt. Auch meine Bankverbindung hat sich nicht geändert. Bis dato 5 x Fax / 5 x E-Mail und 4 x Postalisch. Bisher keine Erwiderung und vor allem noch immer keine Rentenzahlung. Hier fällt es wirklich schwer, ob dieser stoischen Reaktion sachlich zu bleiben. Hingegen Rentenempfänger, die z. B. im außereuropäischen Ausland leben, werden einmal im Jahr von ihrer Rentenversicherung aufgefordert, eine Lebensbescheinigung einzureichen. Die Rentenversicherungsträger übersenden dafür ein Formular, das ausgefüllt aber - *nicht zwingend eigenhändig unterschrieben sein muss . Im Hinweis zur LB des Renten Service– 2022 heißt es dann lapidar – durch eine amtliche Stelle bestätigt werden muss. Amtlich anerkannte Stellen in z. B. Thailand gem. den Ausführungen der Deutschen Botschaft in Bangkok : Honorarkonsul – muss nicht zwingend Deutscher Staatsbürger sein – eine thailändisch amtliche Stelle : Polizei, Notare, Krankenhäuser oder ein deutsches Pfarramt. Wer zwischen den Zeilen Lesen kann Anmerkung: Thailand liegt im weltweiten Korruptionsindex auf Platz – 110. *Eine allerdings Vorschrift, das zwingend die Nutzung dieses Formular vorschreibt – ist nicht. Sofern nicht das vom Versicherungsträger übersandte Formular zur Verwendung kommt, muss zusätzlich der Rentenbescheid zur Vorlage kommen. Zur Ausstellung der Bescheinigung ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich. Wenn die rentenberechtigte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen, ist im Teil B die Person aufzunehmen, die bei der amtlichen Stelle vorgesprochen hat. Der entsprechende Nachweis (z. B. ärztliches Attest) ist mit der Lebensbescheinigung einzureichen. Wer zwischen den Zeilen Lesen kann Anmerkung: Thailand liegt im weltweiten Korruptionsindex auf Platz – 110. So gesehen sind die Deutschen Rentner und Rentnerinnen in / bleiben wir bei dem Beispiel Thailand, auch nur ( p o s t a l i s c h ) erreichbar. Aber auch das ist nicht zwingen, wenn dieser Personenkreis seine jährliche fällig werdende Lebensbescheinigung selbst organisiert. 07.08.2017, 09:20 Experten-Antwort Sie sind grundsätzlich zur An- und Abmeldung verpflichtet (siehe Bundesmeldegesetz). Eine unterlassene Anmeldung wird mit einem Bußgeld geahndet. Wenn die Rentenversicherung eine Bankverbindung und eine Postanschrift hat, sollte dies zur Zahlung der laufenden Rente genügen. Augenscheinlich nicht in meinem Falle. Fazit, so gesehen werden meine Enkel von ihrem Opa des Jahrgang 1950 auf weihnachtliche Zuwendungen in 2022 verzichten müssen. Denn bis dato ist noch immer keine Rentenzahlung erfoglt.

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 20.12.2022 | 08:54

Guten Morgen,

ich empfehle Ihnen, sich unter der folgenden Nummer telefonisch mit dem Renten Service in Verbindung zu setzen:

0221 5692-444

Ich hoffe, dass sich die Hindernisse für die Auszahlung der Rente im direkten Austausch schnell klären lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 20.12.2022 | 09:39

Hallo Frustrieter,

leider können wir Ihnen hier im Forum nicht behilflich sein. Insbesondere können die Umstände der Zahlungseinstellung ohne den Vorgang nicht beurteilt werden. Die Rechtsgrundlage für die Zahlungseinstellung wird vermutlich § 10 RentSV gewesen sein.

Die Angelegenheit können Sie aber nur direkt mit dem Rentenservice der Deutschen Post AG und/oder dem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.

Da die Klärung über den Rentenservice nicht geklappt hat, sollten Sie sich (gegebenenfalls nochmals) an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

Wir hoffen, dass eine Klärung kurzfristig erfolgen kann.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderatoren-Antwortam 21.12.2022 | 08:50

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.

Der Thread wird geschlossen.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

17 Antworten

Fliederam 19.12.2022 | 13:22
Losgelöst von der eigentlichen Fragestellen bekommen Sie Ihre Dezember-Rente doch erst Ende Dezember. Wann haben Sie die letzte Rentenzahlung erhalten?
Frustrierteram 19.12.2022 | 14:29
@Flieder Gemeint ist natürlich ( rückwirkend ) die Rente für November.
EU-Rentneram 19.12.2022 | 16:39
Was verstehen Sie denn unter: „Es wurde noch kein neuer Wohnsitz begründet“? Sie wohnen doch aber nicht auf der Straße, sondern schlafen irgendwo!? Leben Sie in Deutschland? Dann haben Sie grundsätzlich nicht nur der DRV, bzw. dem Rentenservice die neue Anschrift mitzuteilen, sondern unterliegen auch ansonsten einer Meldepflicht nach § 17 Abs. 1 BMG, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Ein Nachsendeauftrag an die Tochter ist keine Ummeldung und erfüllt auch nicht die Meldepflicht. Ein E-Mail Account auch nicht. Und wie die Handhabung für im Ausland lebende Rentner ist, kann Ihnen ja erstmal egal sein. Es geht um Ihre Rentenzahlung. Damit scheinen Sie gerade schon überfordert zu sein, sowie mit den Pflichten, die Sie zu erfüllen haben. Darauf sollten Sie sich konzentrieren, dem nachkommen, dann klappt es wohl auch mit der Rentenzahlung. Viel Erfolg.
Nicht zu glaubenam 19.12.2022 | 17:41
Da ist der Opa ja selber Schuld, wenn er keine Adresse angibt. Ein sehr dubioser Opa! Nicht rumjammern, vernünftig handeln ist hier die Lösung.
Frustrierteram 20.12.2022 | 05:52
@EU -Rentner Auf ihre Belehrungen insbesondere auf den Hinweis meiner Pflichten welche mich ihrer Auffassung augenscheinlich überfordern, kann ich gut und gerne verzichten. Sind wir hier auf einem – Immobilien-Forum? - Es geht nicht um den Wohnsitz sondern um meine Rente. Und ja, natürlich habe ich gesetzeskonform meinen vormals Wohnsitz bei der Kommune abgemeldet. Wie sonst hätte der Post – Rentenservice so reagiert wie er Reagiert hat. Und um in der – BRD – zu Leben benötige ich keinen angemeldeten Wohnsitz, welcher sodann gleichbedeutend mit ( Adresse ). Auch kann per Gesetzt ein Wohnsitz ( Muss der Anmeldung ) nur dann angemeldet werden – wenn ein solcher auch begründet. Das Beispiel mit den im Ausland lebenden Rentner sollte nur dem Umstand Rechnung tragen, das dieser Personenkreis auch ( nur ) postalisch zu erreichen. Hier wird von der – DRV – auch kein Wohnsitz hinterfragt. Die postalische Erreichbarkeit oder eine simple Lebend – Bescheinigung reicht in diesem Falle. Meine dargelegte postalische Erreichbar jedoch – scheint dem Post – Rentenservice aus welchen Gründen auch immer – nicht zu genügen. Hinzu kommt noch, das meine unzähligen Kontaktversuche per Mail – Fax – Brief - sowohl an die – DRV – als auch an den Post – Rentenservice stoisch ignoriert werden. Nein, ich lebe auch nicht auf der Straße und Schlafe auch nicht auf der Selbigen. Fehlt nur noch, das mir die – DRV – vorschreibt wie ich mein Leben zu gestalten habe, nur im in den Genuss meiner erarbeitenden Rente zu kommen. @Nicht zu glauben Dubios = Wäre mein Eröffnungs - Thread aufmerksam gelesen worden – es wurde noch keine neuer Wohnsitz begründet. Ergo kann durch den Opa auch keine Adresse angegeben werden. 07.08.2017, 09:20 Experten-Antwort Sie sind grundsätzlich zur An- und Abmeldung verpflichtet (siehe Bundesmeldegesetz). Eine unterlassene Anmeldung wird mit einem Bußgeld geahndet. Wenn die Rentenversicherung eine Bankverbindung und eine Postanschrift hat, sollte dies zur Zahlung der laufenden Rente genügen. ---- Hat der Opa / nur leider noch immer keine Rentenzahlung f. d. Nov. 2022.
Nicht zu glaubenam 20.12.2022 | 06:37
Ignoranz, Unbelehrbarkeit und Beratungsresistenz in einer Person, bemerkenswert. Dann belassen Sie es eben dabei und geben keinen Wohnsitz an. Rente bekommen Sie dann aber keine. Mal sehen, wer denn längeren Atem hat.
Frustrierteram 20.12.2022 | 09:17
@Experten Antwort Habe ich bereits und zwar am 09.12.2022. Nach fruchtlosem Gespräch in welchem ich belehrt wurde das ich meinen bisherigen Wohnsitz resp. Adresse aufgegeben habe, ich jedoch darauf hingewiesen habe, das meine postalische Erreichbarkeit nach wie vor gegeben ,,, hat die Gegenseite das Gespräch abrupt beendet. Wie soll ich auf dem Formular der / Änderungsmitteilung eine neue Adresse angeben, wenn keine vorhanden. Die Möglichkeit einen Eintrag im Formular ( postalische Erreichbarkeit ) ist nicht. Der Versuch mittels Mail / Fax / Brief ( Briefe waren elektronisch und rechtsgültig signiert ) – welche wie bereits erwähnt auch d. d. DRV – bis dato nicht beantwortet – mithin also fruchtlos.
Frustrierteram 20.12.2022 | 08:59
@Nicht zu glauben Hat hier auf dem Board zu meinem Falle / Anliegen eine – Beratung – stattgefunden. Nein, stattdessen wird mir Unbelehrbarkeit und Ignoranz vorgeworfen. Dann beraten Sie mich doch bitte – wie ich einen Wohnsitz nachweisen soll, wenn keiner vorhanden. Und beziehen Sie doch einmal Stellung zu : 07.08.2017, 09:20 Experten-Antwort Sie sind grundsätzlich zur An- und Abmeldung verpflichtet (siehe Bundesmeldegesetz). Eine unterlassene Anmeldung wird mit einem Bußgeld geahndet. (((((( Wenn die Rentenversicherung eine Bankverbindung und eine Postanschrift hat, sollte dies zur Zahlung der laufenden Rente genügen )))))
Frustrierteram 20.12.2022 | 10:21
@Experten-Antwort Danke f. d. gut gemeinten Ratschlag. Die Angelegenheit können Sie aber nur direkt mit dem Rentenservice der Deutschen Post AG und/oder dem zuständigen Rentenversicherungsträger klären. Jedoch, sind die bereits erwähnten ( 5 x Faxe / 4 x E-Mail,s / 2 x Briefe ) seit dem 09.12.2022 – und mit heutigem Datum nochmals ein Fax an die – DRV – PostRent – und die DRV – BaWü – nicht genug. Die über das Kontaktformular der – DRV – gesendeten Mitteilungen nicht mitgezählt. Oder soll ich persönlich in Berlin vorstellig werden. Nur derzeit fehlen mir dazu die finanziellen Mittel – um ein entsprechendes Bahnticket zu erwerben.
Alternativlosam 20.12.2022 | 11:10
Frustrierter schrieb

@Experten-Antwort

Danke f. d. gut gemeinten Ratschlag.

Die Angelegenheit können Sie aber nur direkt mit dem Rentenservice der Deutschen Post AG und/oder dem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.

Jedoch, sind die bereits erwähnten ( 5 x Faxe / 4 x E-Mail,s / 2 x Briefe ) seit dem 09.12.2022 – und mit heutigem Datum nochmals ein Fax an die – DRV – PostRent – und die DRV – BaWü – nicht genug. Die über das Kontaktformular der – DRV – gesendeten Mitteilungen nicht mitgezählt.

Oder soll ich persönlich in Berlin vorstellig werden. Nur derzeit fehlen mir dazu die finanziellen Mittel – um ein entsprechendes Bahnticket zu erwerben.

Wenn Sie von der DRV BaWü eine Rente beziehen, würde ein persönliches Auftauchen in Berlin auch nichts bringen, da müssten Sie schon nach Karlsruhe oder Stuttgart fahren. Unabhängig davon würde ich Ihnen davon auch abraten, da es vermutlich nicht von Erfolg gekrönt wäre. Der Postrentenservice zahlt Ihnen die Rente nur aus, wenn Sie einen Wohnsitz angeben können, da helfen auch unterschiedliche Wege der Kontaktaufnahme nicht. Solange Sie keinen Wohnsitz angeben (egal ob Sie jetzt schon postalisch erreichbar sind oder nicht) werden Sie sicher keine Rentenzahlung erhalten. Sie sagen selbst, dass Sie nicht auf der Straße leben. Damit sind Sie verpflichtet, sich bei der Meldebehörde anzumelden - auch wenn Sie das nicht hören wollen. Der Einzug in eine Wohnung, egal ob Sie alleine leben oder zu jemand anderem in die Wohnung gezogen sind, erfordert eine Anmeldung. Das heißt Sie müssen einen Wohnsitz angeben können, wenn Sie in Deutschland nicht auf der Straße leben. Sobald Sie das gemacht haben, wird der Postrentenservice die Rentenzahlung auch wieder aufnehmen. Anders werden Sie wohl nicht zum gewünschten Ergebnis kommen.
Harald C. am 20.12.2022 | 12:41
Kläusing schrieb

Im Prinzip gibt es nur 2 Möglichkeiten : dort wo Sie derzeit campieren und Wände um sich haben ist Ihre aktuelle Meldeadresse und wenns der Hühnerstall der Oma ist, oder Sie sind ohne festen Wohnsitz, dann wäre eine Alternativadresse zielführend. Es gibt doch durchaus Rentner, die ofW und sogar ohne Konto ihre Rente erhalten. Man muss nur ein bisschen die Regeln mitspielen.

@Experten-Antwort Danke f. d. gut gemeinten Ratschlag. Die Angelegenheit können Sie aber nur direkt mit dem Rentenservice der Deutschen Post AG und/oder dem zuständigen Rentenversicherungsträger klären. Jedoch, sind die bereits erwähnten ( 5 x Faxe / 4 x E-Mail,s / 2 x Briefe ) seit dem 09.12.2022 – und mit heutigem Datum nochmals ein Fax an die – DRV – PostRent – und die DRV – BaWü – nicht genug. Die über das Kontaktformular der – DRV – gesendeten Mitteilungen nicht mitgezählt. Oder soll ich persönlich in Berlin vorstellig werden. Nur derzeit fehlen mir dazu die finanziellen Mittel – um ein entsprechendes Bahnticket zu erwerben.
Im Prinzip gibt es nur 2 Möglichkeiten : dort wo Sie derzeit campieren und Wände um sich haben ist Ihre aktuelle Meldeadresse und wenns der Hühnerstall der Oma ist, oder Sie sind ohne festen Wohnsitz, dann wäre eine Alternativadresse zielführend. Es gibt doch durchaus Rentner, die ofW und sogar ohne Konto ihre Rente erhalten. Man muss nur ein bisschen die Regeln mitspielen.
Und wenn alleinig nur zählt, dass endlich die Rentenzahlung erfolgen kann und man vor ein bißchen Mauschelei nicht zurückschreckt, tut es auch eine Domiziladresse.
-am 20.12.2022 | 14:06
Frustrierter schrieb

@Experten-Antwort

Danke f. d. gut gemeinten Ratschlag.

Die Angelegenheit können Sie aber nur direkt mit dem Rentenservice der Deutschen Post AG und/oder dem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.

Jedoch, sind die bereits erwähnten ( 5 x Faxe / 4 x E-Mail,s / 2 x Briefe ) seit dem 09.12.2022 – und mit heutigem Datum nochmals ein Fax an die – DRV – PostRent – und die DRV – BaWü – nicht genug. Die über das Kontaktformular der – DRV – gesendeten Mitteilungen nicht mitgezählt.

Oder soll ich persönlich in Berlin vorstellig werden. Nur derzeit fehlen mir dazu die finanziellen Mittel – um ein entsprechendes Bahnticket zu erwerben.

Hallo Frustrieter, sofern die DRV Baden-Württemberg für Sie zuständig ist, können Sie dort auch telefonisch nachfragen. Die Telefonnummer der zuständigen Abteilung können sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Sollten Sie diesen nicht haben, müssen Sie es über die Zentrale probieren: 0800 1000 480 24 (Hotline) oder 0721 825-0 (Karlsruhe) oder 0711 848-0 (Stuttgart) Alternativ können Sie eine Beratungsstelle aufsuchen. Eine Liste der Beratungsstellen können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/DE/… Ich hoffe, Ihnen kann von den Kolleginnen und Kollegen weitergeholfen werden. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Frustrierteram 20.12.2022 | 15:02
@Experten-Antwort Das ist mit Verlaub mal wieder eine typische - Vogel Strauß – Antwort. Keine Reaktion auf das Warum, Wieso, Weshalb, die – DRV – nebst d. Post. Rent. Serv. auf meine diversen Kontaktaufnahmen nicht reagiert. Auch keine Reaktion oder Bezug auf : 07.08.2017, 09:20 Experten-Antwort Sie sind grundsätzlich zur An- und Abmeldung verpflichtet (siehe Bundesmeldegesetz). Eine unterlassene Anmeldung wird mit einem Bußgeld geahndet. (((((( Wenn die Rentenversicherung eine Bankverbindung und eine Postanschrift hat, sollte dies zur Zahlung der laufenden Rente genügen ))))) Es wäre doch zumindest angezeigt mir darzustellen, wie ich mein Bezug – Rente wieder zum Aufleben bringe. Ich stehe doch völlig auf dem Schlauch – um das Warum, Wieso, Weshalb zur Wiederholung zu bringen. Aber sei,s drum, habe die leidige Angel. Heute einem Rechtsanwalt übergeben.
Schadeam 20.12.2022 | 15:10
Fazit: hier im Forum kommen Sie nicht weiter. Das haben Sie doch schon letzte Woche gesehen als der gleiche Thread schon mal erfolglos durchgekaut wurde. Es gibt Regeln und wer da nicht mitspielt, hat Mühe sich zum Ziel zu kämpfen. Ist halt so. Früher gabs mal den Spruch: wer nicht hören will muss es fühlen....
falsche Stelleam 20.12.2022 | 15:40
"Das ist mit Verlaub mal wieder eine typische - Vogel Strauß – Antwort. Keine Reaktion auf das Warum, Wieso, Weshalb, die – DRV – nebst d. Post. Rent. Serv. auf meine diversen Kontaktaufnahmen nicht reagiert." Wo soll das der Experte denn her wissen? Er kennt Ihren Fall doch nicht. Um ganz persönliche Probleme mit der DRV zu klären, ist hier einfach der falsche Ort. "Auch keine Reaktion oder Bezug auf : 07.08.2017, 09:20 Experten-Antwort Sie sind grundsätzlich zur An- und Abmeldung verpflichtet (siehe Bundesmeldegesetz). Eine unterlassene Anmeldung wird mit einem Bußgeld geahndet. (((((( Wenn die Rentenversicherung eine Bankverbindung und eine Postanschrift hat, sollte dies zur Zahlung der laufenden Rente genügen ))))) Es wäre doch zumindest angezeigt mir darzustellen, wie ich mein Bezug – Rente wieder zum Aufleben bringe. Ich stehe doch völlig auf dem Schlauch – um das Warum, Wieso, Weshalb zur Wiederholung zu bringen." Der Experte hat Ihnen doch schon seinen Rat gegeben: "Wir empfehlen Ihnen daher dringend, dem Renten Service eine Anschrift mitzuteilen, unter der Sie tatsächlich postalisch erreichbar sind. Sollten bei Ihnen besondere Umstände vorliegen, so wenden Sie sich am besten an Ihren Rentenversicherungsträger, um sich über die für Ihre Situation geeigneten Lösungsmöglichkeiten beraten zu lassen." Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Und auf die Erreichbarkeit der DRV BaWü für Sie hat er keinen Einfluss. "Aber sei,s drum, habe die leidige Angel. Heute einem Rechtsanwalt übergeben." Es ist zwar schade, dass Sie den brauchen, aber ansonsten eine gute Idee!
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