Die Antwort war auch nicht korrekt. Ich würde den Antrag stellen und nach abgewiesenem Widerspruch ggf. dagegen klagen. Natürlich müssen die Voraussetzungen erfüllt sein!
In der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt es die Möglichkeit, eine vorgezogene Schwerbehindertenrente zu beantragen. Die Regelungen dazu sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) festgelegt.
**Voraussetzungen:**
* Sie müssen einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben.
* Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor dem Rentenbeginn mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur SVLFG gezahlt haben.
* Sie müssen vor dem Rentenbeginn eine bestimmte Anzahl von Entgeltpunkten erworben haben. Die Anzahl der Entgeltpunkte hängt von Ihrem Alter und dem Jahr des Rentenbeginns ab.
**Abschläge:**
Eine vorgezogene Schwerbehindertenrente wird mit Abschlägen gezahlt. Die Höhe der Abschläge hängt davon ab, wie viele Jahre vor dem Regelrentenalter Sie die Rente in Anspruch nehmen.
**Antrag:**
Den Antrag auf eine vorgezogene Schwerbehindertenrente finden Sie auf der Website der SVLFG:
**Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.**
**Zusätzliche Hinweise:**
* Die SVLFG bietet auch die Möglichkeit an, eine Teilrente zu beantragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, aber noch nicht in Rente gehen möchten.
* Wenn Sie eine Schwerbehindertenrente beantragen, sollten Sie sich auch über die Möglichkeit der zusätzlichen Leistungen informieren, die Ihnen zustehen können. Dazu gehören zum Beispiel die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.