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Experten-Antwort

keine Schwerbehindertenrente in der SVLFG?

von Michael26.02.2024 | 20:46
462 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin Landwirt und habe eine dauerhafte MdE von 50%, belegt durch Schwerbehindertenausweis. Ich war der Ansicht, dass JEDER schwerbehinderte Mensch mit einer Mindest-MdE von 50% in Deutschland 2 Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen kann als ohne Schwerbehinderung. Vom zuständigen Träger, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wurde mir nun mitgeteilt, dass das in der Altersversicherung der Landwirte nicht möglich sei. Ich sehe darin eine Ungleichbehandlung. Ich wäre dankbar für eine Stellungnahme. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Gute Tag Michael,

 

wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

 

 Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Schadeam 26.02.2024 | 20:51
Kein DRVler wird das kommentieren- das ist nicht Aufgabe der DRV zu kommentieren ob es in der Landwirtschaftl. SV andere Gesetze geben sollte. Der Bäcker beurteilt auch nicht die Leistung eines Frisörs. Falsches Forum!
Oh Mann!am 26.02.2024 | 21:06
Wenden Sie sich an den Gesetzgeber oder an die SVLFG. Das ist kein Thema der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie die Gesetzeslage anderer Versorgungsträger aussieht, ist der gesetzlichen Rentenversicherung ziemlich gleichgültig!
Berndam 26.02.2024 | 21:58
Die Rente für Schwerbehinderte gibt's für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Berufsständischen Versorgung gibt's Unterschiede. Hier können Sie mehr über die Altersrentenarten der Landwirtschaftlichen Alterskasse erfahren. https://www.svlfg.de/altersrente-landwirte-mifa
.am 27.02.2024 | 01:58
Die Antwort war auch nicht korrekt. Ich würde den Antrag stellen und nach abgewiesenem Widerspruch ggf. dagegen klagen. Natürlich müssen die Voraussetzungen erfüllt sein! In der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt es die Möglichkeit, eine vorgezogene Schwerbehindertenrente zu beantragen. Die Regelungen dazu sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) festgelegt. **Voraussetzungen:** * Sie müssen einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. * Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor dem Rentenbeginn mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur SVLFG gezahlt haben. * Sie müssen vor dem Rentenbeginn eine bestimmte Anzahl von Entgeltpunkten erworben haben. Die Anzahl der Entgeltpunkte hängt von Ihrem Alter und dem Jahr des Rentenbeginns ab. **Abschläge:** Eine vorgezogene Schwerbehindertenrente wird mit Abschlägen gezahlt. Die Höhe der Abschläge hängt davon ab, wie viele Jahre vor dem Regelrentenalter Sie die Rente in Anspruch nehmen. **Antrag:** Den Antrag auf eine vorgezogene Schwerbehindertenrente finden Sie auf der Website der SVLFG: **Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.** **Zusätzliche Hinweise:** * Die SVLFG bietet auch die Möglichkeit an, eine Teilrente zu beantragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, aber noch nicht in Rente gehen möchten. * Wenn Sie eine Schwerbehindertenrente beantragen, sollten Sie sich auch über die Möglichkeit der zusätzlichen Leistungen informieren, die Ihnen zustehen können. Dazu gehören zum Beispiel die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Was soll das?am 27.02.2024 | 07:26
Zitat von . anzeigenausblenden
. schrieb

Die Antwort war auch nicht korrekt. Ich würde den Antrag stellen und nach abgewiesenem Widerspruch ggf. dagegen klagen. Natürlich müssen die Voraussetzungen erfüllt sein!

In der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt es die Möglichkeit, eine vorgezogene Schwerbehindertenrente zu beantragen. Die Regelungen dazu sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) festgelegt.

**Voraussetzungen:**

* Sie müssen einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben.

* Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor dem Rentenbeginn mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur SVLFG gezahlt haben.

* Sie müssen vor dem Rentenbeginn eine bestimmte Anzahl von Entgeltpunkten erworben haben. Die Anzahl der Entgeltpunkte hängt von Ihrem Alter und dem Jahr des Rentenbeginns ab.

**Abschläge:**

Eine vorgezogene Schwerbehindertenrente wird mit Abschlägen gezahlt. Die Höhe der Abschläge hängt davon ab, wie viele Jahre vor dem Regelrentenalter Sie die Rente in Anspruch nehmen.

**Antrag:**

Den Antrag auf eine vorgezogene Schwerbehindertenrente finden Sie auf der Website der SVLFG:

**Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.**

**Zusätzliche Hinweise:**

* Die SVLFG bietet auch die Möglichkeit an, eine Teilrente zu beantragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, aber noch nicht in Rente gehen möchten.

* Wenn Sie eine Schwerbehindertenrente beantragen, sollten Sie sich auch über die Möglichkeit der zusätzlichen Leistungen informieren, die Ihnen zustehen können. Dazu gehören zum Beispiel die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Sie phantasieren sich da vielleicht etwas zusammen. Ohne den Ablehnungsgrund der SVLFG zu kennen, ist Ihr Beitrag einfach nur überflüssig.
Ein Punkt ist noch zu viel!am 27.02.2024 | 08:22
Zitat von . anzeigenausblenden
. schrieb

Die Antwort war auch nicht korrekt. Ich würde den Antrag stellen und nach abgewiesenem Widerspruch ggf. dagegen klagen. Natürlich müssen die Voraussetzungen erfüllt sein!

In der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt es die Möglichkeit, eine vorgezogene Schwerbehindertenrente zu beantragen. Die Regelungen dazu sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) festgelegt.

**Voraussetzungen:**

* Sie müssen einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben.

* Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor dem Rentenbeginn mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur SVLFG gezahlt haben.

* Sie müssen vor dem Rentenbeginn eine bestimmte Anzahl von Entgeltpunkten erworben haben. Die Anzahl der Entgeltpunkte hängt von Ihrem Alter und dem Jahr des Rentenbeginns ab.

**Abschläge:**

Eine vorgezogene Schwerbehindertenrente wird mit Abschlägen gezahlt. Die Höhe der Abschläge hängt davon ab, wie viele Jahre vor dem Regelrentenalter Sie die Rente in Anspruch nehmen.

**Antrag:**

Den Antrag auf eine vorgezogene Schwerbehindertenrente finden Sie auf der Website der SVLFG:

**Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.**

**Zusätzliche Hinweise:**

* Die SVLFG bietet auch die Möglichkeit an, eine Teilrente zu beantragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, aber noch nicht in Rente gehen möchten.

* Wenn Sie eine Schwerbehindertenrente beantragen, sollten Sie sich auch über die Möglichkeit der zusätzlichen Leistungen informieren, die Ihnen zustehen können. Dazu gehören zum Beispiel die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Verbreiten Sie nicht einen derartigen Unsinn und informieren Sie sich vorher, bevor Sie sich hier äußern. https://www.svlfg.de/altersrente-landwirte-mifa Wo steht da etwas von einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen?
ALGam 27.02.2024 | 10:15
Der User @. liegt auf ganzer Linie falsch. Für die Alterssicherung der Landwirte gilt das ALG und nicht das SGB VI. Traurig, dass derartig unwissende Personen hier überhaupt melden.
Jürgen Mesenicham 22.06.2024 | 07:32
Es ist auch für mich mit 50% eine Sauerei das wieder einmal der Landwirt benachteiligt wird, sind wir bei unseren Politikern wirklich nur Menschen 2. Klasse. Als Zugereister der nie was für unser Land getan und schon gar nicht in Sozialsystem eingezahlt hat würden wir sowieso besser da stehen. Jürgen Mesenich
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