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Experten-Antwort

Keine teilw. EU-Rente wegen Überschreitung Hinzuverdienstgrenze

von Frank_5507.09.2014 | 23:37
670 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Muss ich mich vor Ablauf zum 30.11.2014 von ALG1 nochmal bei der DRV melden, um die zum 01.04.2014 rückwirkend zuerkannte teilweise EU-Rente ab Dezember zu erhalten oder geht das automatisch? Im Rentenbescheid steht nur, dass die Rente ab dem Kalendermonat geleistet wird, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank_55,

von Amts wegen wird keine Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente vorgenommen, zumal der DRV das Ende des Leistungsbezuges oft nicht bekannt ist. Ich kann Ihnen daher nur raten, Ihrer zuständigen DRV mitzuteilen, dass das Arbeitslosengeld zum 30.11.2014 wegfällt. Am besten legen Sie Ihrem Schreiben auch den entsprechenden Bescheid der Agentur für Arbeit bei, aus dem das Ende des Arbeitslosengeldbezuges hervorgeht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Kai-Uweam 08.09.2014 | 06:44
Sie dürfen ruhig Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen und kurz mitteilen, dass Sie ab dem 1.12. nichts mehr hinzuverdienen.
Deutsche Rentenversicherung
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