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Experten-Antwort

Keine Umdeutung erfolgt

von Uwe31.03.2022 | 23:12
125 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich musste aufgrund von Krankengeldbezug durch die Kk in eine 7wöchige Reha. Im Entlassungsbericht stand: arbeitsunfähig und weniger als 3 Stunden arbeitsfähig. 10 verschiedene Erkrankungen. Alle,teilweise durch mehrere fachärztliche, ausführliche Befunde und radiologische Beweise belegt. Trotzdem wurde die Umdeutung der Reha abgelehnt. Schwerbehinderung liegt ebenfalls vor. Was kann ich tun ? Bin 63 Jahre alt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uwe,

den Ausführungen von Schade schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 01.04.2022 | 07:47
Ich sehe das Problem nicht! Umdeutung hieße dass die DRV Ihren Reha Antrag als EM Antrag wertet und die EM prüft. Aber warum warten bis die Verwaltung sich rührt? Wenn Sie die Berentung anstreben können Sie doch jederzeit aus eigenem Antrieb handeln und eigenständig die Rente beantragen. Und wenn Sie die Rente nicht wollen, ist es doch gut dass die DRV bislang nichts gemacht hat, oder?
Schade zum 2.am 01.04.2022 | 07:49
Ergänzung: sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen können Sie als 63 jähriger Schwerbehinderter auch jederzeit Altersrente beantragen. Das sollten Sie doch auch längst wissen?
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