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Experten-Antwort

Keine Verlängerung EMR und dann?

von Klausi19.01.2020 | 09:58
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Hallo zusammen, Gedanken über Gedanken......das kennt Ihr wahrscheinlich auch. am 31.03.20 läuft meine auf 2 1/4Jahre befristete volle EMR aus. SB unbefristet 50%. Weiterbewilligungsantrag wurde im November19 gestellt. Noch nichts gehört. Arbeitsvertrag ruht. Mein Arzt sagt, wenn dieser nicht verlängert wird, schreibt er mich weiter krank (hab noch auf diese Krankheit knapp 1 Jahr Krankengeldanspruch). Muss ich mich trotzdem sicherheitshalber auch beim Arbeitsamt melden? Habe mit alledem keinerlei Erfahrung, da immer nur durchgehend über 40 Jahre gearbeitet. In 2 Jahren und 9 Mon. Könnte ich frühestens in SB- Rente gehen mit 10,8% Abzug(Abzug hab ich jetzt auch schon). Bis dahin muss ich das irgendwie überbrückt bekommen. Arbeiten geht definitiv nicht. Vielen Dank im Voraus und die Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Klaus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klausi,

Sie sollten sich nicht verrückt machen lassen. Wie Ihnen PeterT bereits geraten hat, sollten Sie vorrangig bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand fragen. Gespräche mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber bereits im Vorfeld können ebenfalls sinnvoll sein. Ebenso eine individuelle Beratung in einer unserer Beratungsstellen. Wir empfehlen Ihnen dort einen Termin zu vereinbaren.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

EWSam 19.01.2020 | 11:23
Die Wege bei einer nicht weiter bewilligten EMR sind vielschichtig, dass hier zu klären ist fast unmöglich. Nur mal als Beispiel: Sollte der Verlängerungsantrag negativ entschieden werden, wäre wohl erst mal ein Widerspruch der sinnvollste Weg. Die Agentur für Arbeit wäre erst mal nicht im Rennen, da noch Anspruch auf Krankengeld. Für den Fall des Widerspruchs würde Sie sich dann sowieso AU schreiben lassen und die KK wäre wieder mit Zahlungen im Boot. Ohne Widerspruch zur Entscheidung der DRV wäre auch die KK erst die Anlaufstelle mit einer AU vom Arzt und Krankengeld von der Krankenkasse. Allerdings wird die KK das wohl nicht hinnehmen und entweder den MDK zur Überprüfung der AU einschalten, oder zu Reha usw. auffordern und der Kreislauf beginnt. Agentur für Arbeit kommt erst nach einer Aussteuerung durch die Krankenkasse in Frage, auf keinen Fall vorher dort auftauchen.
Grobiam 19.01.2020 | 10:55
Eigentlich war es mal Usus, sich bei einer befristeten EMR drei Monate vor deren Ablauf sich auch bei der AfA zu melden,sofern dort Anspruch besteht.
PeterTam 19.01.2020 | 12:59
Ich kenne das. Man macht sich Gedanken und Sorgen und kann nicht wirklich richtig schlafen. Daher ist rechtzeitiges Handeln wichtig. D.h. rechtzeitig bei der DRV anrufen und nach dem Sachstand fragen. Ruhig sagen das man Angst und Bedenken hat. Sollten alle Stricke reissen und die EMR wird nicht verlängert, ist sicherlich der nächste Schritt eine weitere AU. Allerdings glaube ich das die KK auf Grund der nicht weiter bewilligten EMR Stress machen könnte. Nach dem Motto: wieder Arbeitsfähig nach Aktenlage. Dann ist die AfA gefragt. Wie weit die das mit der AU mitmacht steht in den Sternen. Aber..... positiv denken. Warum sollte die DRV nicht weiter verlängern wenn der Gesundheitszustand noch genauso wie vor der EMR ist ? ;-)
EWSam 19.01.2020 | 14:36
Zitat von Grobi anzeigenausblenden
bei einem bestehenden ruhenden Arbeitsverhältnis ist die AfA nicht zuständig. Ganz schlechter Ratschlag!
Bitte belesen Sie sich da noch einmal, dass ist nicht(ganz) richtig!
Sie sollten nachlesen und vor allem verstehen! EMR beendet und keine AU mehr bedeutet bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis, antanzen am ersten Arbeitstag! Unter welchen Gesichtspunkten sollte dann die AfA zuständig sein?!
Grobiam 19.01.2020 | 14:28
Sollten alle Stricke reissen und die EMR wird nicht verlängert, ist sicherlich der nächste Schritt eine weitere AU. Allerdings glaube ich das die KK auf Grund der nicht weiter bewilligten EMR Stress machen könnte. Nach dem Motto: wieder Arbeitsfähig nach Aktenlage. Dann ist die AfA gefragt. Wie weit die das mit der AU mitmacht steht in den Sternen.
bei einem bestehenden ruhenden Arbeitsverhältnis ist die AfA nicht zuständig. Ganz schlechter Ratschlag!
Bitte belesen Sie sich da noch einmal, dass ist nicht(ganz) richtig!
Logikam 19.01.2020 | 15:33
Fragen zum Krankengeld beantwortet Ihre Krankenkasse, zum Arbeitslosengeld die Arbeitsagentur. Ist eigentlich logisch, oder?
Oh Gottam 20.01.2020 | 05:45
Zitat von Schoenschief anzeigenausblenden
Wie kann man nur so viel Unwahrheit verbreiten! Der MDK ist unter anderem genau dafür das, AU zu überprüfen und ggf. aufzuheben, egal was ein behandelnder Arzt sagt. Genauso wie alleine die DRV über eine Erwerbsminderung entscheiden kann, egal was ein behandelnder Arzt sagt.
Schoenschiefam 19.01.2020 | 21:36
Daher ist ein Rentenforum nicht de richtige Ort für solche Fragen, da ungesundes Halbwissen besteht. Egal was der MDK feststellt, der behandelnde Arzt hat das letzte Wort und kann einfach weiter krankschreiben. IdR sagt der Arzt aber aus Unwissenheit da könne man nichts machen, manchmal muss können durch wollen ersetzt werden ;)
Klausiam 20.01.2020 | 06:44
Also ich versuche mal zusammen zu fassen bei keiner evtl. Verlängerung. 1. direkt voll arbeiten 2. weiter AU => KK wird MDK einschalten => Bescheid negativ => Arbeiten gehen auf alte Stelle mit altem Gehalt (wenn der AG das mit macht) 3. Aufhebungsvertrag mit AG (Sperre)=> AFA (was ist da mit AU?) .....eine Frage noch zum MDK. Hebt dieser nur das vom Arzt diagnostizierte Krankheitsbild das zur EMR führte auf und schickt einen arbeiten, aber was ist wenn Man(n) weiter krank ist?Darf ich darauf nie wieder krank geschrieben werden? Bleibt da nur kündigen? Ist der AG überhaupt verpflichtet mich auf alte Stelle mit altem Gehalt zu setzen, oder bei evtl.Prognose „auf allg. Arbeitsmarkt 6h, irgendwo mit irgendeinem Gehalt einzusetzen ? Ja, ...und ich weiß, dass einige Fragen/ Antworten an anderen Bereichen/Foren kratzen.Aber das ist nun mal so. Wie will ich eine komplette Frage über einen Sachverhalt stellen, wenn ich immer zwischen 3 oder 4 Foren hin und herhören/schreiben muss und nicht das ganze Problem schildern kann, sondern nur Teile abfragen kann. Und ich denke, dass einige mit Sicherheit schon das selbe geschilderte Problem hatten und nur dessen Erfahrung Abfrage. Ist doch nicht schlimm... Bitte nicht streiten.... Nochmal vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Klausi
MDKam 20.01.2020 | 06:56
Zitat von Klausi anzeigenausblenden
.... 4. Widerspruch gegen die Aufhebung und ggf. Klage Der MDK würde im Auftrag der KK die AU prüfen und ggf. aufheben, wenn er zu dem Ergebnis kommt. Dabei spielt es keine Rolle welche Diagnose der Arzt auf die AU schreibt. Der MDK prüft einfach die AU. Und natürlich kann man sich immer wieder AU schreiben lassen, so wie die KK dann immer wieder den MDK einschalten kann.
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