Hallo Petra,
bitte klären Sie Art und Umfang der bewilligten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers ab und führen in diesem Zusammenhang ggf. auch ein Gespräch mit dem Reha-Berater zur Festlegung der Details der Kostenübernahme für Ihre berufliche Wiedereingliederung.