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Experten-Antwort

Keine Vermittlungsgutscheine als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Petra31.08.2019 | 11:58
208 Ansichten
4 Antworten

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Aufgrund von dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen bin ich in die Zuständigkeit der DRV gefallen, was Leistungen zur Teilhabe betrifft. Die DRV teilte mir mit: "Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine werden von uns nicht ausgestellt" Eine Rechtsgrundlage wird nicht genannt. Das Jobcenter, darf diese für mich aber auch nicht ausstellen: "Eine weitergehende Förderung ist dem Jobcenter xxxxx aufgrund der Beschränkungen des § 22 Abs. 2 SGB III nicht möglich. Wenden sie sich bitte bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Weiterbildung, Bewerbungskosten, Kosten privater Arbeitsvermittlung, Probebeschäftigung bei Arbeitgebern , u.a.) an die DRV Mitteldeutschland als zuständigen Rehabilitationsträger i. S. d. §§ 5 und 6 SGB IX." Das heißt jetzt, das ich Kosten für private Arbeitsvermittlung selbst tragen muss? Das ist doch eindeutig Diskriminierung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra,

bitte klären Sie Art und Umfang der bewilligten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers ab und führen in diesem Zusammenhang ggf. auch ein Gespräch mit dem Reha-Berater zur Festlegung der Details der Kostenübernahme für Ihre berufliche Wiedereingliederung.

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3 Antworten

???am 02.09.2019 | 08:28
Vermittlungsgutscheine sind keine eigentliche Leistung im Sinne des Gesetzes. Das ist nur ein Abrechnungsverfahren, dass die AfA/JC eingeführt haben. Da die DRVen es halt nicht haben, können sie es eben auch nicht anwenden. Hatten Sie schon ein Gespräch mit Ihrem Reha-Fachberater? Sein Job ist es, Ihnen das alles und auch die Alternativen zu erklären.
Petraam 08.09.2019 | 12:25
Die DRV bewilligt Bewerbungskosten. Die DRV gibt Eingliederungszuschüsse für einen Arbeitgeber in nicht genannter Höhe. Das heißt, ich finde einen Arbeitgeber, sage ihm, 1. das er Zuschüsse unbekannter Höhe für unbekannte Dauer bekommen kann, 2. das er dazu Antragsunterlagen ausfüllen muss, 3. das danach die DRV über Dauer und Höhe des Eingliederungszuschusses entscheidet. 4. das die Bearbeitungsdauer lang sein kann. Das ist aus meiner Sicht realitätsfremd. Deshalb wäre es wichtig, man hätte einen Vermittlungsgutschein in der Hinterhand, der heutzutage sehr oft gebraucht wird, und bekommt so einen Job. Ich nehme doch nicht zum Bewerbungsgespräch einen Bescheid der DRV mit und werde den auch nicht erwähnen.
???am 08.09.2019 | 15:55
Bei einem Vermittlungsgutschein geht es um eine Maßnahme oder ein Coaching. Sie selbst haben doch Anfang auch von privater Arbeitsvermittlung geschrieben. Was Sie jetzt beschreiben ist ein Eingliederungszuschuss und damit etwas völlig anderes. Den kriegen Sie auch bei der Afa meines Wissens nicht über einen Vermittlungsgutschein. Worum geht es Ihnen also wirklich?
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