Hallo Frauke,
Gerne geben wir Ihnen eine kurze Erklärung zu Ihren Kindererziehungszeiten und der möglichen Mütterrente.
Für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden, werden grundsätzlich 2,5 Jahre ( 30 Monate ) Kindererziehungszeit angerechnet.
Das Sie nur 2,44 Jahre ( also 29,3 Monate ) angerechnet bekommen haben, kann verschiedene Gründe haben:
Die Zeit kann verkürzt sein, wenn zum Beispiel ein anderer Elternteil einen Teil der Erziehungszeit angerechnet bekommen hat oder das Kind zeitweise nicht bei Ihnen gelebt hätte.
Arbeiten während der DDR-Zeit führt grundsätzlich nicht automatisch zu einer Kürzung der Kindererziehungszeit. Die Beiträge, sowohl aus der Beschäftigungszeit, als auch der parallel liegenden Kindererziehungszeit werden anerkannt bis maximal zu der in dem jeweiligen Kalenderjahr geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Dies gilt auch unabhängig davon, ob die Kinder in der ehemaligen DDR, oder dem Bundesgebiet/West erzogen wurden, wenn daneben ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorlag.
Unabhängig davon kann nicht ausgeschlossen werden, dass es Lücken bei der Meldung der Erziehungszeiten gab, oder die Zeiten in Ihrem Versicherungskonto aus anderen Gründen gegebenenfalls nicht vollständig erfasst sind.
Wir empfehlen Ihnen daher, in dieser Frage einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um diese Situation zu klären.
Die sogenannte Mütterrente ist eine zusätzliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Danach werden hier bisher 2,5 Jahre, oder 30 Kalendermonate pro Kind angerechnet. Dies wirkt sich seit dem 01.07.2025 mit 101,98 EUR brutto pro Kind aus( 2,5 mal 40,79 Euro, seit dem 01.07.2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro. ) Dieser Betrag gilt vor möglichen Abschlägen ( zum Beispiel bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente und vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen).
Die Einführung der sogenannten Mütterrente 3 ist aktuell für den 01.01.2027 politisch beschlossen. Die technische Umsetzung und tatsächliche Auszahlung kann sich allerdings bis mindestens 2028 verzögern.Dann sollen auch für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder 3 Jahre mit Kindererziehungszeiten, bzw. 36 Kalendermonate pro Kind eingeführt werden. Dies würde sich dann derzeit pro Kind mit monatlich 122,37 Euro/brutto, ebenfalls vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und eventuell anfallender Rentenabschläge, auswirken.
Sie würden hiervon grundsätzlich profitieren, soweit die Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Der Abschlag von maximal 10,8 % wegen des Bezuges der Erwerbsminderungsrente gilt auch für die Entgeltpunkte aus den Kindererziehungszeiten.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Wie vorstehend schon ausgeführt, empfehlen wir bei weitergehenden Fragen, oder Unklarheiten einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sie schreiben; "Die Einführung der sogenannten Mütterrente 3 ist aktuell für den 01.01.2027 politisch beschlossen. "
Das ist natürlich falsch.
Bislang hat nur die Regierungskoalition kundgetan, dass sie das machen wollen. Das ist aber natürlich noch lange nicht im Bundestag als Gesetz beschlossen.
Und das halbe Jahr mehr bringt auch nur etwa 20€ und nicht wie man aus dem Expertenbeitrag herauslesen könnte das 6 fache, grins.
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