Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Keine vollen Erziehungszeiten für Kinder vor 92 bekommen

von Frauke07.07.2025 | 11:09
1681 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich habe eine volle EMR und habe nur 2,44 Kindererziehungszeiten (vor Abzug der 10,8 %)bekommen, für das Kind, was 1988 geboren ist. Kann es sein, dass gekürzt wurde weil ich, wie zu DDR Zeiten üblich, daneben gearbeitet habe? Und Frage zwei: heißt das, dass ich sowieso nichts von der sogenannten Mütterrente 3 habe, wenn sie mal losgeht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.07.2025 | 12:49

Hallo Frauke,

 

Gerne geben wir Ihnen eine kurze Erklärung zu Ihren Kindererziehungszeiten und der möglichen Mütterrente.

 

Für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden, werden grundsätzlich 2,5 Jahre ( 30 Monate ) Kindererziehungszeit angerechnet. 

 

Das Sie nur 2,44 Jahre ( also 29,3 Monate ) angerechnet bekommen haben, kann verschiedene Gründe haben:

 

Die Zeit kann verkürzt sein, wenn zum Beispiel ein anderer Elternteil einen Teil der Erziehungszeit angerechnet bekommen hat oder das Kind zeitweise nicht bei Ihnen gelebt hätte.

 

Arbeiten während der DDR-Zeit führt grundsätzlich nicht automatisch zu einer Kürzung der Kindererziehungszeit. Die Beiträge, sowohl aus der Beschäftigungszeit, als auch der parallel liegenden Kindererziehungszeit werden anerkannt bis maximal zu der in dem jeweiligen Kalenderjahr geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Dies gilt auch unabhängig davon, ob die Kinder in der ehemaligen DDR, oder dem Bundesgebiet/West erzogen wurden, wenn daneben ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorlag.

 

Unabhängig davon kann nicht ausgeschlossen werden, dass es Lücken bei der Meldung der Erziehungszeiten gab, oder die Zeiten in Ihrem Versicherungskonto aus anderen Gründen gegebenenfalls nicht vollständig erfasst sind.

 

Wir empfehlen Ihnen daher, in dieser Frage einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um diese Situation zu klären.

 

Die sogenannte Mütterrente ist eine zusätzliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Danach werden hier bisher 2,5 Jahre, oder 30 Kalendermonate pro Kind angerechnet. Dies wirkt sich seit dem 01.07.2025 mit 101,98 EUR brutto pro Kind aus( 2,5  mal 40,79 Euro, seit dem 01.07.2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro. ) Dieser Betrag gilt vor möglichen Abschlägen ( zum Beispiel bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente und vor Abzug von  Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen).

 

Die Einführung der sogenannten Mütterrente 3 ist aktuell für den 01.01.2027 politisch beschlossen. Die technische Umsetzung und tatsächliche Auszahlung kann sich allerdings bis mindestens 2028 verzögern.Dann sollen auch für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder 3 Jahre mit Kindererziehungszeiten, bzw. 36 Kalendermonate pro Kind eingeführt werden. Dies würde sich dann derzeit pro Kind mit monatlich 122,37 Euro/brutto, ebenfalls vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und eventuell anfallender Rentenabschläge, auswirken.

 

Sie würden hiervon grundsätzlich profitieren, soweit  die Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Der Abschlag von maximal 10,8 % wegen des Bezuges der Erwerbsminderungsrente gilt auch für die Entgeltpunkte aus den Kindererziehungszeiten.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Wie vorstehend schon ausgeführt, empfehlen wir bei weitergehenden Fragen, oder Unklarheiten einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Falscham 07.07.2025 | 15:04
Experte/in schrieb

Hallo Frauke,

 

Gerne geben wir Ihnen eine kurze Erklärung zu Ihren Kindererziehungszeiten und der möglichen Mütterrente.

 

Für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden, werden grundsätzlich 2,5 Jahre ( 30 Monate ) Kindererziehungszeit angerechnet. 

 

Das Sie nur 2,44 Jahre ( also 29,3 Monate ) angerechnet bekommen haben, kann verschiedene Gründe haben:

 

Die Zeit kann verkürzt sein, wenn zum Beispiel ein anderer Elternteil einen Teil der Erziehungszeit angerechnet bekommen hat oder das Kind zeitweise nicht bei Ihnen gelebt hätte.

 

Arbeiten während der DDR-Zeit führt grundsätzlich nicht automatisch zu einer Kürzung der Kindererziehungszeit. Die Beiträge, sowohl aus der Beschäftigungszeit, als auch der parallel liegenden Kindererziehungszeit werden anerkannt bis maximal zu der in dem jeweiligen Kalenderjahr geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Dies gilt auch unabhängig davon, ob die Kinder in der ehemaligen DDR, oder dem Bundesgebiet/West erzogen wurden, wenn daneben ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorlag.

 

Unabhängig davon kann nicht ausgeschlossen werden, dass es Lücken bei der Meldung der Erziehungszeiten gab, oder die Zeiten in Ihrem Versicherungskonto aus anderen Gründen gegebenenfalls nicht vollständig erfasst sind.

 

Wir empfehlen Ihnen daher, in dieser Frage einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um diese Situation zu klären.

 

Die sogenannte Mütterrente ist eine zusätzliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Danach werden hier bisher 2,5 Jahre, oder 30 Kalendermonate pro Kind angerechnet. Dies wirkt sich seit dem 01.07.2025 mit 101,98 EUR brutto pro Kind aus( 2,5  mal 40,79 Euro, seit dem 01.07.2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro. ) Dieser Betrag gilt vor möglichen Abschlägen ( zum Beispiel bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente und vor Abzug von  Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen).

 

Die Einführung der sogenannten Mütterrente 3 ist aktuell für den 01.01.2027 politisch beschlossen. Die technische Umsetzung und tatsächliche Auszahlung kann sich allerdings bis mindestens 2028 verzögern.Dann sollen auch für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder 3 Jahre mit Kindererziehungszeiten, bzw. 36 Kalendermonate pro Kind eingeführt werden. Dies würde sich dann derzeit pro Kind mit monatlich 122,37 Euro/brutto, ebenfalls vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und eventuell anfallender Rentenabschläge, auswirken.

 

Sie würden hiervon grundsätzlich profitieren, soweit  die Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Der Abschlag von maximal 10,8 % wegen des Bezuges der Erwerbsminderungsrente gilt auch für die Entgeltpunkte aus den Kindererziehungszeiten.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Wie vorstehend schon ausgeführt, empfehlen wir bei weitergehenden Fragen, oder Unklarheiten einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Sie schreiben; "Die Einführung der sogenannten Mütterrente 3 ist aktuell für den 01.01.2027 politisch beschlossen. " Das ist natürlich falsch. Bislang hat nur die Regierungskoalition kundgetan, dass sie das machen wollen. Das ist aber natürlich noch lange nicht im Bundestag als Gesetz beschlossen.
Fraukeam 07.07.2025 | 20:57
Schade schrieb

Und das halbe Jahr mehr bringt auch nur etwa 20€ und nicht wie man aus dem Expertenbeitrag herauslesen könnte das 6 fache, grins.

Ja, ich dachte halt ich Krieg gar nichts, weil schon die 2,5 gekürzt wurden. Lohnt das noch zu klären oder kann ich das abhaken?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026