Sie haben weiterhin nur einen Anspruch auf die Witwenrente aus der deutschen Rentenversicherung.
Ein Anspruch auf eine Witwenrente aus der niederländischen Rentenversicherung würde nur noch dann bestehen:
- wenn in Ihrem Haushalt ein Kind unter 18 Jahren lebt
Sollte diese Voraussetzung nicht vorliegen, dann besteht kein Rentenanspruch aus der niederländischen Rentenversicherung.