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Experten-Antwort

keine Witwenrente aus NL AOW ??

von J.H.P.v Biezen08.12.2010 | 13:45
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4 Antworten

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Hallo,Mein Mann(74) ist nach fast 40 jahre Ehe im Nov. verstorben. Er bekam neben seine Deutsche Altersrente von 819,-für 40 j.arbeiten am Bau auch eine kleine Niederländische Rente (für die Zeit wo er in den Niederlanden gewohnt und gearbeitet hat ca 10 Jahre) knapp 200,- euro und einen zuschlag weil ich(57)kein eigenes einkommen habe. Ich bekam nun zu hören das mir aus der NL rente KEINE WITWENRENTE zusteht. Ich bin Niederländerin,mein Mann war Deutscher. Bekomme ich nur witwenrente von der Deutsche Rente??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben weiterhin nur einen Anspruch auf die Witwenrente aus der deutschen Rentenversicherung.

Ein Anspruch auf eine Witwenrente aus der niederländischen Rentenversicherung würde nur noch dann bestehen:

- wenn in Ihrem Haushalt ein Kind unter 18 Jahren lebt

Sollte diese Voraussetzung nicht vorliegen, dann besteht kein Rentenanspruch aus der niederländischen Rentenversicherung.

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3 Antworten

Knut Rassmussenam 08.12.2010 | 16:02
Wenn Sie über 65 sind, gibt es in derTat in den Niederlanden keine Witwenrente, nur eine eventuell höhere EIGENE AOW-Rente. siehe hier: http://www.svb.nl/int/de/aow/overlijden/iemand_overleden/index.j…
W*lfgangam 09.12.2010 | 22:39
Hallo J.H.P.v Biezen, etwa amüsiert habe ich Ihren Beitrag gelesen ...die Deutschen jammern über die deutschen Sozialgesetze, die Niederländer über die niederländischen. Morgen kommen die Ukrainer, die Asiaten, übermorgen die grünen Marsfrauchen, dass Sie aus Ihren Staaten für DORT verbrachte Leistungen der Ehepartner 'betrogen' werden, weil sie davon nix nach Deutschland kriegen. Nein. so geht das nicht ...wenn ich in fremden Staaten arbeite, weiß ich/erkundige ich mich zu Lebzeiten, was davon für meine Angehörigen übrig bleibt. Der Vorwurf als solcher betrifft leider Ihren verstorbenen Ehemann, dass er Sie über die finanziellen Nachwehen seines Ablebens im Unklaren gelassen hat. > jetzt werde ich von meine eigene Landsleute beklaut (...) Sie wissen, wo die wohnen - um die mal unter 4 Augen ins Gebet zu nehmen ? ;-) Ich kann Ihren Ärger verstehen, nur gehört der eher in ein niederländisches Rentenforum. Immerhin können Sie weiterhin die deutschen Sozialleistungen beanspruchen, wenn es nicht reichen sollte und Sie unter der Bedürftigkeitsgrenze liegen ...allerdings kann es auch passieren, dass die ARGE/Hartz4 ein besonderes Auge auf Sie hat, da Sie noch im arbeits-/vermittlungsfähigen Alter sind. Sprechen Sie bitte morgen mal mit Ihrem Sozialamt vor Ort, was an ergänzenden Leistungen möglich ist. Gruß w.
J.H.P.v Biezenam 09.12.2010 | 21:51
[quote=146382] hallo herr Rassmussen,ich bin noch keine 65 jahre alt und bekomme auch keine Rente.Die SVB rentekasse meinte am tel. das ich keine witwenrente bekommen werde weil ich NACH 1950 geboren bin und keine Kinder unter 18 Jahre habe: Also werde ich jetzt bestraft weil mein Mann in den Niederlanden gearbeitet hat,denn hätte er dieser Zeit in Deutschland gearbeitet würde ich jetzt mehr Hinterbliebenen rente bekommen.jetzt werde ich von meine eigene Landsleute beklaut.oder wie sehen Sie das???
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