Da ein Gesetzentwurf noch nicht vorliegt, können auch noch keine Aussagen getroffen werden wie diese Neuregelung sich z. B. auf die Rentenhöhe auswirkt. Weiterhin kann z. Zt. auch keine Aussage getroffen werden inwieweit und ob rentenrechtliche Zeiten aufgrund dieser zukünftigen Neuregelung zugestanden werden.