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Zur Experten-Antwort springenHallo Oma,
zu Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen im Rahmen dieses Chats keine Antwort auf Ihre Frage liefern können, da zu wenige Informationen vorhanden sind und es dann ggf. den Rahmen sprengen würde.
Wir empfehlen Ihnen, sich schriftlich unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden, den Bescheid des Familiengerichts mit einzusenden und hier um Überprüfung des Sachverhalts bzw. Ausstellung eines Schreibens für das Familiengericht zu bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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