Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

KEZ/KBZ - Türkei

von wech0028.11.2007 | 10:52
2075 Ansichten
13 Antworten
Guten Tag, habe eine Frage betrifft KEZ/KBZ. Wenn türkische Staatsangehörige Kinder in der Türkei geboren haben und kommen dann nach Deutschland. Wie sieht das mit den KEZ/KBZ aus. Teilweise Anerkennung. Geburt bis Ausreise, keine Anerkennung ?. In Deutschland Einreise dann bis zu bis zum 10. Lebenjahr, dies wird anerkannt. Im Voraus Danke für die Antwort mfG. Chorzempa

13 Antworten

Markusam 28.11.2007 | 11:28
Hallo, wenn Sie wissen wollen, ob es in der Türkei ähnliche Regelungen zur Kindererziehung gibt wie in Deutschland, sollten Sie entweder die deutsche Verbindungsanstalt oder die türkische SSK fragen. In Deutschland können nur die Kindererziehungszeiten anerkannt werden, die auch hier zurückgelegt wurden, d.h. ab Zuzugsdatum der Kinder. Gruß Markus
Aberam 28.11.2007 | 13:43
bei türkischen Staatsangehörigen kommt es bei der Frage Anerkennung oder nicht aber auch auf den Status des Aufenthaltstiels an, der zum Zeitpunkt der Erziehung vorgelegen hat.
Michael1971am 28.11.2007 | 14:47
Das Aufenthaltsrecht von Türken ist aufgrund des Assoziationsabkommens EU/Türkei dem Grunde nach immer zukunftsoffen. Nach ständiger EuGH-Rechtsprechung genießt das Assoziationsabkommen als "integraler Bestandteil des Gemeinschaftsrechtes" vorrang vor nationalen Regelungen wie dem deutschen Aufenthaltsgesetz. Der Aufenthaltstitel hat rein deklaratorische Bedeutung. Infolgedessen ist der gewöhnliche Aufenthalt genauso wie für einen deutschen oder sonstigen EU-Bürger zu prüfen. Auf den Aufenthaltstitel kommt es nicht an.
??am 29.11.2007 | 09:43
na super, dann erwerben sich also Ausländer, die hier als Asylbewerber leben bzw. geduldet sind ohne eine eigene Beitragszahlung einen Rentenanspruch, wenn sie nur genug Kinder in die Welt setzen...
Rosannaam 29.11.2007 | 10:30
1. sind Ausländer nicht gleich Ausländer (Asylbewerber müssen andere Voraussetzungen erfüllen) 2. wurde hier speziell nach der Anrechnung von KEZ/BÜZ bei TÜRKISCHEN Staatsangehörigen gefragt und 3. bekommen auch genügend deutsche Frauen ihre Wartezeit nur mit KEZ zusammen, die sonst noch keinen eigenen Beitrag in die gesetzl. RV eingezahlt haben. Also - nur kein Neid!
dirkam 29.11.2007 | 11:04
"3. bekommen auch genügend deutsche Frauen ihre Wartezeit nur mit KEZ zusammen, die sonst noch keinen eigenen Beitrag in die gesetzl. RV eingezahlt haben. Also - nur kein Neid!" Hat mit Neid (und Nationalismus) nix zu tun: Es werden Beitragszahler für das Rentensystem geboren, erzogen und.... Gerade an denen fehlt es doch, oder?
Rosannaam 29.11.2007 | 13:16
Und wer sagt denn, das "ausländische" Kinder, die in Deutschland leben, nicht auch zu Beitragszahlern werden? Es gibt in Deutschland schließlich nicht nur deutsche Beitragszahler. Und bei dieser schlechten Geburtenrate in D wäre das System schon längst zusammengebrochen. Ich halte nun mal nichts von solchen "Stammtischweisheiten" : alle Ausländer sind Schmarotzer und bekommen auch noch KEZ/BÜZ anerkannt! Und das hat sehr wohl mit Neid zu tun!
dirkam 29.11.2007 | 13:26
"Ich halte nun mal nichts von solchen "Stammtischweisheiten" : alle Ausländer sind Schmarotzer und bekommen auch noch KEZ/BÜZ anerkannt!" Habe ich derartiges von mir gegeben? keinesfalls oder? Wie kommen Sie so zu Ihrer Antwort? Ich sprach von Kindern, nicht von Inn- Aus -oder Umländern oder Außerirdischen!
Rosannaam 29.11.2007 | 13:35
"Hat mit Neid (und Nationalismus) nix zu tun: Es werden Beitragszahler für das Rentensystem geboren, erzogen und.... Gerade an denen fehlt es doch, oder?" Erster Teil meiner Antwort bezog sich auf diese Feststellung, zweiter Teil auf Statement von ?? !
dirkam 29.11.2007 | 13:56
"3. bekommen auch genügend deutsche Frauen ihre Wartezeit nur mit KEZ zusammen, die sonst noch keinen eigenen Beitrag in die gesetzl. RV eingezahlt haben. Also - nur kein Neid" Also: habe mich EINDEUTIG für Anerkennung der Kinder ausgesprochen, habe NEID verneint, habe alle Kinder die hier aufwachsen eingeschlossen: "kein Nationalismus" Halte die Anerkennung der Rentengrundlage Kinder für noch zu gering!
Rosannaam 29.11.2007 | 14:19
Beitrag von User ??: "...dann erwerben sich also Ausländer, die hier als Asylbewerber leben bzw. geduldet sind ohne eine eigene Beitragszahlung einen Rentenanspruch, wenn sie nur genug Kinder in die Welt setzen..." Hallo Dirk, DARAUF war meine Antwort gerichtet, nicht auf IHREN Beitrag!
Egemenam 29.11.2007 | 16:11
Ich halte solche provokative Beiträge für gefährlich, u.a. auch deshalb für ungerecht, weil diese Personenkreis mit Migrationshintergrund seit mehr als 40 Jahren einen großen Beitrag an die Entwicklung des Landes beigetragen haben. Die Redaktion wird deshalb im Rahmen der Möglichkeiten dringend gebeten, solchen Beiträgen, die das friedliche Leben gefährden würden, sofort zu blockieren! Mit freundliche Empfehlung! Egemen
dirkam 29.11.2007 | 16:23
Dann habe ich Sie fehlverstanden - sorry
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026