Hallo Kfz-Hilfe,
im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung können auch die Kosten für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung eines bereits vorhandenen Kraftfahrzeugs übernommen werden. Die konkrete Prüfung der Kostenübernahme wird nach Antragstellung nach Lage des Einzelfalls vom zuständigen Rehabilitationsträger vorgenommen.