Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

KfZ Hilfe

von Klemens10.02.2009 | 18:00
1193 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, bei der Neubeschaffung eines KfZ und der Bezuschussung durch die Rentenversicherung habe ich folgende Frage: Wird die Abwrackprämie auf den Kaufpreis angerechnet oder kann ich den Vorteil für mich verbuchen ? Danke

8 Antworten

Schiko.am 10.02.2009 | 18:28
Diese Frage ist in der Fa- schingszeit zu ernst. MfG.
Schiko.am 10.02.2009 | 19:00
Wenn Sie schon in meinem Namen antworten, geben Sie sich wenigstens Mühe! Mit freundlichen Grüßen;
Schadeam 10.02.2009 | 19:43
Die Förderung eines KFZ müssen Sie doch ohnehin beantragen, wenn es benötigt wird - und wenn das für 2009 erforderlich ist, können Sie Ihre Frage ja als Zusatzfrage stellen. Ich glaube kaum, dass es dazu schon Richtlinien in den Häusern der RV gibt. Schon eine Klasse-Idee, dass die RV Ihren Neuwagen zahlen soll und Sie für Ihr altes Wrack noch zusätzlich Kohle machen - Kompliment. Da kommt nicht jeder drauf....
Insideram 11.02.2009 | 07:24
Also nach meinen Informationen ist es so, das die "Abwrackprämie" seperat vom Staat gewährt wird, sofern Sie die Verschrottung und die Anmeldung nachweisen. Einen Einfluß auf die Bewilligung im Rahmen der KfZ Hilfe kann das somit nicht haben, da es sich nicht auf den Kaufpreis des PKW auswirkt.
???am 11.02.2009 | 08:16
Bisher wurde immer der Restwert des Altwagens mit dem Kaufpreis des Neuwagens verrechnet. Es ist also davon auszugehen, dass die Abwrackprämie ebenfalls abgezogen wird.
Micky Mausam 11.02.2009 | 08:25
Was soll bitte diese Frage?? Die Abwrackprämie wird vom Staat finanziert, und nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung. Oh Mann, wie schlimm wird es noch?? Können die Menschen demnächst nicht mehr atmen, weil Sie zu dumm sind???
Nixam 11.02.2009 | 09:57
Bei der KfzHV wird der Restwert des Altautos berücksichtigt. Ergo dürfte auch - wenn Sie die Abwrackprämie in Anspruch nehmen - auch diese vom Kaufpreis abgezogen werden. Eine genaue Arbeitsanweisung hierzu gibt es wohl noch nicht, dürfte aber schon in Vorbereitung sein. Nix
Kikaam 11.02.2009 | 15:54
Mit Recht. Wäre ja noch schöner. Vorstellungen haben manche Leute! Das würde ja schon an Betrug grenzen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026