Das Problem ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden ist, ob Sie überhaupt einen Anspruch auch KfZ-Hilfe haben. Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen und Ihr Widerspruch abgelehnt wird, werden Ihnen die Kosten der Umrüstung natürlich nicht erstattet. Nur wenn Ihrem Widerspruch abgeholfen wird, wird die KfZ-Hilfe auch nachträglich ausgezahlt. Wesentlich ist, dass die Umrüstung des Fahrzeuges erst nach der Antragstellung erfolgt.
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