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Experten-Antwort

kfz-hilfe

von roberta.blum02.04.2013 | 18:57
1929 Ansichten
8 Antworten
Sehr geehrte Experten! Seit ca. 25 Jahren bin ich berüfstätig und habe einen GdB von 30 aufgrund Rückenprobleme seit ca. 5 jahren. Bitte teilen Sie mir mit, ob ich auch ohne das MZ"G" KFZ Hilfe vom Rentenversicherunsträger erhalten kann, denn ich muss mir nun ein neues Auto kaufen und könnte hier einen Zuschuss dringend benötigen. Meine Arbeitsstelle kann ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmittel erreichen, da hier leider keine zur Verfügung stehen und Mitfahrgelegenheit bietet sich leider auch nicht. Danke für eine Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.04.2013 | 12:44

Leistungen zur Kraftfahrzeughilfe zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie, wenn Sie die erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und keine Ausschlussgründe vorliegen. Darüber hinaus müssen Sie aus behinderungsbedingten Gründen dauerhaft auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein, um Ihren Arbeitsort zu erreichen.

Ob Sie aus behinderungsbedingten Gründen dauerhaft auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, ist davon abhängig, ob Sie grundsätzlich in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und es Ihnen möglich ist, die notwendigen Fußwege (Wohnung – Haltestelle und Haltestelle – Arbeitsort) zurückzulegen. Da Sie nach Ihren eigenen Angaben keinen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G nachweisen können, ist dabei unerheblich, ob öffentliche Verkehrsmittel tatsächlich zu Verfügung stehen, um Ihren Arbeitsort zu erreichen.

7 Antworten

Karleam 02.04.2013 | 21:29
Die Wahl Ihres Wohnortes ist keine Krankheit, also irrelevant. Übrigens haben nur noch ca. 10 % aller über 40-Jährigen eine gesunde Wirbelsäule, die von Leuten mit schwerer körperlicher Arbeit ist durchschnittlich sogar besser, wegen besserer Muskulatur. Also Sport machen!
stuosiam 03.04.2013 | 02:26
Sie sind hier im Forum für Rentenangelegenheiten. Kreditanfragen sollten Sie bei Ihrer Hausbank klären!!!!
Feliam 03.04.2013 | 07:29
Ein Merkzeichen "G" ist für die Gewährung von Kfz-Hilfe durch die Rentenversicherung nicht Voraussetzung. Stellen Sie einen Antrag, bevor Sie ein neues Auto kaufen (!), und wenn Ihr RV-Träger die Notwendigkeit aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation anerkennt, können Sie auch den Zuschuss bekommen.
=//=am 03.04.2013 | 10:09
Mit einem GdB 30 OHNE das Merkzeichen "G" werden Sie schlechte Karten für eine Kfz-Hilfe haben. Schwerbehinderte Personen, die "außergewöhnlich gehbehindert" sind (MZ aG) erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen des § 3 KfzHV. Nur mit Rückenproblemen haben Sie m.E. keinen Anspruch auf Kfz-Hilfe. Einen Antrag können Sie natürlich stellen. Ob dieser bewilligt wird, wage ich aber zu bezweifeln.
Feliam 03.04.2013 | 13:32
Vorsicht, lieber Experte, nur weil ein Merkzeichen "G" nicht vorliegt, ist die Kfz-Hilfe nicht ausgeschlossen. Es kann ja auch aus anderen Gründen die Fahrt mit dem eigenen Kfz erforderlich sein. Allein das Nichtvorhandensein öffentlicher Verkehrsmittel führt allerdings nicht zu einer Bewilligung.
Koralleam 04.04.2013 | 13:59
" habe einen GdB von 30 " Das ist lächerlich wenig, da noch nicht mal eine Schwerbehidnerung. Die beginnt erst ab 50%.
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