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Kfz-Steuerermäßigung

von Peter Pan26.08.2008 | 13:51
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin EU-Rentner und bereits seit 1985 invalidisiert (Dialyseabhängigkeit, Tumorpatient u.a.). Im Jahre 1992 wurde mein alter (DDR-)Schwerbehindertenausweis in einen neuen SB - Ausweis umgewandelt, mit Kennbuchstabe G und orangener farblicher Kennzeichnung. Bei der diesjährigen Verlängerung meines Ausweises beim Amt für Familie und Soziales wurde mir gesagt, dass ich die 50 % ige Steuerermäßigung auf mein KfZ (die ich bisher noch nie wahrgenommen habe) auch rückwirkend ab dem Geltungsdatum beantragen kann. Auf dem Finanzamt wurde mir diese Ermäßigung nur ab dem letzten Jahr gewährt. Was ist denn nun richtig? Wie weit rückwirkend kann ich diese Ermäßigung beantragen und auch erhalten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema nicht positionieren kann.

2 Antworten

Realistam 26.08.2008 | 14:20
Das Finanzamt kann überhaupt nicht wissen, ob Sie evtl. in den Vorjahren die Wertmarken zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV genutzt haben, was eine gleichzeitige Kfz-Steuerermäßigung ausschließt. Sollte eine rückwirkende Steuerbefreiung tatsächlich möglich sein, wird Ihnen das Ihr zuständiges Finanzamt auf Nachfrage sicherlich KORREKT mitteilen!
Peter Panam 27.08.2008 | 19:29
Ich möchte einfach nur eine korrekte Auskunft haben, weiter nichts. Ich habe im übrigen noch nie eine Vergünstigung im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung in Anspruch genommen, weder beim ÖPNV noch bei der KFZ-Steuer (was sich auch nachprüfen lässt, weil das Amt für Familei und Soziales im Normalfall eine Rückmeldung vom ÖPNV bzw. Finanzamt bekommt - oder umgekehrt). ich habe vor 16 Jahren, bei Ausstellung des neuen Ausweises und bei der nächsten Verlängerung immer die Auskunft erhalten, dass ich keine "Vorteile" durch meine Behinderhungen in Anspruch nehmen kann. Später habe ich dann nicht mehr gefragt, weil ich niemanden um etwas betteln muss...Jetzt hat mir das Amt für Familei und Soziales gesagt, mir steht die 50 5ige Steuerbefreiung ab dem datum der Feststellung der SB zu. Im Finazamt wusste die Mitarbeiterin erst einmal garnichts und musste sich mit Ihrer Chefin beraten, die mir auch keinen sicheren Eindruck machte. Was soll ich davon halten? Gibt es evtl Gesetze, die das genau regeln?
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