Kindererziehungszeiten werden Ihnen für das Pflegekind nur dann anerkannt, wenn das Kind mit Ihnen
durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie ein Kind mit leiblichen Eltern verbunden war.
Sie beantragen die Anerkennung der Kindererziehungszeiten mit den Vordrucken V0800 und V0805, die Sie auch als Internetformular auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung finden.
Dem Antrag sollten Sie einen Nachweis des Jugendamts über das Pflegeverhältnis beifügen, aus dem sich die Art des Pflegeverhältnisses (Vollzeit-, Wochen-, Tages-, Adoptionspflege und so weiter) und die Dauer der häuslichen Gemeinschaft ergibt. Sofern dies nicht möglich ist, sollten Sie eine Bescheinigung der Meldebehörde über die Aufnahme des Kinds in Ihren Haushalt vorlegen.