Hallo Daniela,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen Recht der Opferentschädigung zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie zur abschließenden Beantwortung Ihrer Frage an das zuständige Versorgungsamt verweisen muss.
Ungeachtet dessen möchte ich jedoch auch auf die Antwort von „OEG“ verweisen, der/die Ihnen aus meiner Sicht bereits sinnvolle Hinweise zu Ihrer Fragestellung gegeben hat.
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