Guten Tag,
nach aktueller Rechtslage werden die Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten auf Antrag im Versicherungskonto gespeichert und bei einer Altersrente berücksichtigt.
D.h. beim einer Altersrente wird die Rente aus den vorhandenen Zeiten neu berechnet. Die hier neu berechneten Entgeltpunkte werden mit den Entgeltpunkten der Erwerbsminderungsrente verglichen und die Altersrente wird aus den höheren Entgeltpunkten gezahlt.
In der Erwerbsminderungsrente sind Zurechnungszeiten (fiktive Zeiten) bis zum 62. Lbj. enthalten und nur wenn die neu hinzukommenden Zeiten besser bewertet sind als diese sogenannten Zurechnungszeiten kann es überhaupt zu einer Rentensteigerung kommen.
Da aktuell aber nur spekuliert werden kann, wie die Rentenberechnung in der Zukunft aussieht,
kann derzeit auch nicht bestimmt werden, ob und in welchem Ausmaß sich die Zeiten bei einer Altersrente auswirken.
Derzeit ist nur sicher bestimmt, das die Altersrente mind. mit den Entgeltpunkten der Erwerbsminderungsrente gezahlt wird und somit nicht niedriger wird.