Im Rentenantrag (R0100) wird im Fragenkomplex zur Pflegeversicherung die Elterneigenschaft abgefragt, da Versicherte mit Elterneigenschaft einen geringeren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Zu den Eltern gehören natürlich die leiblichen Eltern eines Kindes, unabhängig davon, ob noch Kontakt zu dem Kind besteht, bzw. Erziehungsleistungen erbracht wurden / werden.
In Ihrem Interesse weisen Sie die Elterneigenschaft durch eine Geburtsurkunde des Kindes nach.