Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Brigitte,
zur Rentenanpassung müssen Sie Ihre Kinder nicht erneut nachweisen, sofern keine weiteren Kinder hinzugekommen sind. Den Nachweis zu Ihren Kindern haben Sie bereits im Rentenantrag erbracht.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung errechnet sich für Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung aus einem Beitragssatz, der davon abhängt, ob und wie viele Kinder sie haben. Auch das Alter der Kinder spielt eine Rolle. Der allgemeine Beitragssatz beträgt zurzeit 3,6 Prozent. Er erhöht sich für Kinderlose um einen Zuschlag in Höhe von 0,6 Prozent. Für Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wird ein Beitragsabschlag berücksichtigt. Dieser beträgt ab dem zweiten bis zum fünften Kind jeweils 0,25 Prozent, bei fünf und mehr Kindern also maximal 1,0 Prozent.
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