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Kinder Reha

von desperate housewife26.07.2013 | 11:23
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1 Antworten
Hallo ! Habe eine Frage zur einer Kinder Reha mit einem 2. schulpflichtigen Kind dass nicht krank ist und als Begleitperson mitfahren soll. Gibt es überhaupt die Möglichkeit und wenn ja welche Anträge bzw. wie wären da die Voraussetzungen. Das jüngere Kind (2 Jahre) hatte eine Lungenentzündung und daraufhin wurde ein Antrag auf Kinderreha gestellt. Ich als Mutter würde als Begleitperson mitfahren, müsste aber auch meine ältere Tochter (7 Jahre) schulpflichtig mitnehmen, da der Vater beim Arbeitgeber nicht freinehmen kann, sonst droht Kündigung, ausserdem wäre der Verdienstausfall zu hoch, dass wir die anfallenden Rechnungen nicht bezahlen könnten. Der Gedanke - Eine fremde Person als Haushaltshilfe meiner Tochter zu überlassen ist mir furchterregend und kommt somit nicht in Frage.

1 Antworten

=//=am 26.07.2013 | 16:39
Es gibt die Möglichkeit, das 2. nicht behandlungsdürftige Kind in die Kinderreha mitzunehmen. Wenn Sie den Kinderreha-Antrag bereits gestellt haben, wenden Sie sich umgehend an die DRV und teilen dort das mit der Mitnahme mit. Auf jeden Fall ist das Formular G581 (Erläuterungen hierzu G580) der DRV umgehend vorzulegen. Online unter www.drv.de > Formulare > Versicherte > Rehabilitation PDF abrufbar. Übrigens wird bei der Betreuung des 2. Kindes zu Hause durch den Vater, wenn er unbezahlten Urlaub nimmt, der Nettoverdienstausfall gezahlt. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln. Denn ist erst mal die Kinder-Reha nur mit Ihnen als Begleitperson bewilligt, ist ein größerer Arbeitsaufwand bei der DRV notwendig und evtl. verzögert sich Einiges. Man sollte möglichst nicht "wie die alte Fasnacht" mit diesem Anliegen hinterherkommen.
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