Grundsätzlich werden auch Beitragszeiten vor dem 17. Lebensjahr angerechnet. Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.
Hallo Rentner,
wenn Zeiten vor dem eigentlichen Leistungsfall noch (nachträglich) angerechnet werden können, so sind diese auch bei der aktuellen Rente mit zu berücksichtigen.
Danke für die Antworten! Es waren Zeiten in Wesdeutschland. Werden diese Zeiten denn auch bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente berücksichtigt oder erst beim Übergang in die Altersrente?
Danke!
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