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Experten-Antwort

Kinderarbeit

von Rentner26.07.2014 | 06:29
991 Ansichten
7 Antworten
Hallo, meine Frau war bereits ab ihrem 14. LJ arbeiten. Sie ist jetzt 57 Jahre alt und Erwerbsunfähigkeitsrentnerin. Was wird aus den Beitragszeiten vor dem 17. Geburtstag? Danke!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 28.07.2014 | 10:14

Grundsätzlich werden auch Beitragszeiten vor dem 17. Lebensjahr angerechnet. Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

Experten-Antwortam 30.07.2014 | 16:41

Hallo Rentner,

wenn Zeiten vor dem eigentlichen Leistungsfall noch (nachträglich) angerechnet werden können, so sind diese auch bei der aktuellen Rente mit zu berücksichtigen.

5 Antworten

Elviraam 26.07.2014 | 10:00
Wenn es sich dabei um eine Berufsausbildung handelt, wird die Beitragszeit anerkannt. Ihre Aussage beinhaltet, dass die Rente bereits bezogen wird. In diesem Fall empfehle ich, im Rentenbescheid nachzusehen. Wenn noch keine Aussage zu dieser Beitragszeit vor dem 17. Geburtstag getroffen wurde, sollte Ihre Frau in Widerspruch gehen. Sollte die Frist von einem Monat schon abgelaufen sein, ist der Widerspruch allerdings unzulässig. Dann geht nur ein Überprüfungsantrag.
GroKoam 27.07.2014 | 09:19
Rentner schrieb

Danke für die Antworten! Es waren Zeiten in Wesdeutschland. Werden diese Zeiten denn auch bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente berücksichtigt oder erst beim Übergang in die Altersrente?

Danke!

Wenn es eine reguläre Arbeit war sind auch Versicherungsbeiträge gezahlt worden und diese sollten im Versicherungsverlauf dokumentiert sein.
Rentneram 27.07.2014 | 08:39
Nein, es war keine Ausbildung, sondern regelrechte Arbeit. Was würde denn ein Überprüfungsantrag bringen? Werden denn solche Zeiten dann doch anerkannt?
W*lfgangam 27.07.2014 | 18:41
Hallo Rentner, liegen die Zeiten in Deutschland oder sind es etwa FRG-Zeiten (Osteuropa)? Beschäftigungszeiten nach § 16 FRG werden erst ab 17 angerechnet. http://www.gesetze-im-internet.de/frg/__16.html… Gruß w.
Rentneram 29.07.2014 | 15:48
Danke für die Antworten! Es waren Zeiten in Wesdeutschland. Werden diese Zeiten denn auch bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente berücksichtigt oder erst beim Übergang in die Altersrente? Danke!
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