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Experten-Antwort

Kinderberücksichtigungszeiten

von Nini18.02.2025 | 08:38
199 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag, meine Kinder sind inzwischen 8 und 3 Jahre alt und mein Mann wollte nun einen Antrag auf Anrechnung der Erziehungszeiten einen Antrag für die ersten 3 Jahre der Kinder stellen. Mein Mann und ich erziehen zwar die Kinder zusammen aber die mein Mann erzieht die Kinder maßgeblich trotz Vollzeitarbeit, da ich selbst meine beiden Eltern bis zum Tod mit Pflegegrad 5 und meinen schwerstmehfachbehibderten Bruder immer noch Pflege auch mit 5 Grad. Was eben nicht nur eine Job von 8-16 Uhr ist. Mein Mann kümmert sich um Arzttermine brachte die Kinder in die Kita etc. und jetzt haben wir gelesen, dass er trotzdem kein Anrecht hat, da wir so einen Antrag direkt nach der Geburt bzw. 2 Monate nach der Geburt hätten stellen müssen ? Ist das richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nini,

 

wenn Eltern ihre Kinder gemeinsam erziehen, können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist. Die übereinstimmende Erklärung der Eltern erfolgt immer für künftige Kalendermonate und kann sich rückwirkend maximal für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung auswirken. Haben Sie jedoch keine übereinstimmende Erklärung  abgegeben, wird die Erziehungszeit dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Das müssen Sie dem Rentenversicherungsträger in geeigneter Weise nachweisen. Ob das in Ihrem Fall so ist, kann hier im Forum nicht beurteilt werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, legt § 56 SGB VI fest, dass die Zeiten der Mutter zugeordnet werden.

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7 Antworten

Mondkindam 18.02.2025 | 08:52
Diese Frist gilt wenn der Erziehungsaufwand der Elternteile gleich ist. Wenn Sie erklären, dass Ihr Man die Kinder überwiegend erzieht/erzogen hat kann die Zuordnung zum Vater auch im nachhinein erfolgen.
Schadeam 18.02.2025 | 10:13
Das werden Sie im Forum nicht klären können. In der Praxis bleibt nur genau darzustellen warum Ihr Mann trotz Vollzeitarbeit den überwiegenden Teile der Kindererziehung geleistet haben soll. Da spielt sicher auch eine Rolle wo Ihre Eltern und Ihr Bruder gelebt haben. War das alles zusammen mit Ihnen in einem Haushalt, hätte ich als Sachbearbeiter Probleme das zu "glauben". Waren die Kinder hingegen in der Zeit in der der Mann arbeitet in der Kita, er hat sie auf dem weg zur Arbeit gebracht und geholt und Sie waren quasi rund um die Uhr außer aus bei den Eltern, sähe das anders aus. Aber hier wäre dann wieder der individuelle Einzelfall zu prüfen, wobei hoffentlich die Kinder noch nicht bei Ihnen (als der Mutter ) anerkannt sind, grins. Und bei allem bleibt die Frage ob die Kinder in Hinblick auf die Beitragsbemessungsgrenze (3 Schwerpflegebedürftige) rentenrechtlich überhaupt was bringen. Aber das alles wäre halt individuell zu beschreiben und von der Sachbearbeitung zu entscheiden.......(mir wollte mal ein türkischer Vater von Zwillingen erklären dass er einen der Zwillinge überwiegend erzogen habe, obwohl die Ehefrau klassische Hausfrau war)
DaViam 18.02.2025 | 13:59
Hallo, ist schön, dass ihr Mann den Antrag stellen möchte. Vielmehr ist ja wichtig, wie Sie dazu stehen. Als Mutter, die bestimmt innerhalb der ersten 3 Jahre sich logischerweise mehr um die Kinder gekümmert hat als ein vollzeitarbeitender Ehemann mit eigenen Pflichtbeiträgen, würde ich mir wahrscheinlich die Entgeltpunkte nicht wegnehmen lassen.
Nicht ihre Entscheidungam 18.02.2025 | 14:50
Zitat von DaVi anzeigenausblenden
Wenn die Fragestellerin damit einverstanden ist, dass ihrem Mann diese Zeit gutgeschrieben wird , ist das deren Entscheidung. Durch die Pflege der Eltern und ihres behinderten Bruders bekommt sie auch Rentenpunkte gutgeschrieben. Und tatsächlich soll es Familien geben, in denen der Vater, trotz Vollzeit, sich in den ersten 3 Jahren intensiv um die Kindererziehung gekümmert hat. Von Vollzeitarbeitenden Müttern wird auch nicht erwartet, dass sie den größten Teil der Care-Arbeit dem anderen Elternteil überlassen. Ich hatte mal eine lange Zeit so eine Familienkonstellation im persönlichen Umfeld. Trotz Schichtarbeit gab der Vater auch noch den Hausmann. Wichtig ist doch nur, dass die Eltern damit einverstanden sind und es sich für diese richtig anfühlt.
Niniam 18.02.2025 | 17:00
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Laut MDK Gutachten erbringe ich an Zeitpensum mehr als eine doppelten Zeitaufwand da alle Pflegegrad 5 hatten bis sie gestorben sind also meine Eltern. Meine Eltern haben nicht in meinem Haushalt gelebt diese waren zu Hause. Mein Bruder lebt tatsächlich immer noch bei mir ist tagsüber unter der Woche zwischen 08:30 und 15:00 in einer Tagesstätte. So dass ich mich um meine Eltern kümmern konnte meine Arbeitszeit ist im Vergleich zum Vollzeit meines Mannes wesentlich höher gewesen. Ohne meinen Mann wäre das alles nicht möglich gewesen bzw. auch ohne den tollen Arbeitgeber meines Mannes, der uns wirklich sehr unterstützt hat, da ich nach den Geburten wirklich zusammengebrochen war usw. Aber gut, wir werden die Anträge so stellen im Zweifel eben auch mit einem Rechtsanwalt, denn mit 3 schwestpflegebedürftigen ohne weitere Hilfe von Pflegediesten oder Ähnliches sollte klar sein, dass der Aufwand immens war. Und zwar auch nachts wo ich das Haus verlassen musste und meine Eltern versorgen musste.
Niniam 18.02.2025 | 17:08
Zitat von Nicht ihre Entscheidung anzeigenausblenden
Danke, wie bereits geschrieben wäre alles ohne meinen Mann und seinem tollen Arbeitgeber alles gar nicht möglich gewesen und tatsächlich habe ich mein Rentenpunkte durch die Pflege anhand der Beitragsbemessungsgrenze voll ausgeschöpft mehr wäre gar nicht möglich, daraus sollte man schon erkennen können, dass der Aufwand extrem hoch ist, denn bei Pflegegrad 5 wird man pro Person so gestellt, als würde man so wie der durchschnittliche Bürger arbeiten. Und ich hatte 3 davon, da es über der Beitragsbemessungsgrenze lag wurde, da schon extrem viel gekappt.
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