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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Sigrid,
grundsätzlich besteht für Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Haushaltshilfe/Kinderbetreuungskosten gemäß § 54 SGB IX zu stellen. Dieser sollte jedoch bereits vor Beginn der Leistung gestellt werden, weil bei späterer Antragstellung nur noch Kosten für die Zukunft übernommen werden können.
Da Ihre Kinder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Sie nach Ihren Angaben alleinerziehend sind - also keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiter führen kann - besteht mit großer Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Haushaltshilfe. Da von der DRV keine Ersatzkraft gestellt wird, sind Sie grundsätzlich berechtigt, sich eine Ersatzkraft selbst zu beschaffen. Auch Kosten für die KiGa-Verlängerung bzw. die für den Hort können unter Umständen übernommen werden.
Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden und einen entsprechenden Antrag stellen.
Über die Kostenübernahme entscheidet dieser dann in eigener Zuständigkeit. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (siehe Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de). Dort können Sie auch die notwendigen Antragsvordrucke erhalten.
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