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kinderbertreuung

von Sigrid18.05.2007 | 13:31
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, ich bin gerade angefangen eine Umschulung zu machen. Berechnung für das Übergangsgeld habe ich noch nicht. Eine Frage zur Kostenübernahme der Kinderbetreuung. Ich habe 2 Kinder 5 und 9 Jahre alt. Die kleine geht in den Kindergarten und die Große zur Schule. Jetzt ahbe ich gar nicht bedacht wie die regelung in den Ferien ist, denn ich habe dann kein Schulfrei, da ich alleinerziehend bin und keine Oma oder Opa hier habe frag ich mich wie ich die Kinder unterbringe das die Kosten enorm hoch sind. Die kleine muß schon länger im Kindergarten bleiben, eil ich es nicht schaff sie pünktlich abzuholen, was auch mit extra Kosten verbunden ist. Und die Fahrkarte für die Bahn zahl ich ja auch selber. Mit dem Alg2 hab ich grad zuwenig um alles zu zahlen, aber das Übergangsgeld ist nicht mehr als Alg2, wie mach ich das denn?? Pfingstferien sind ja schon bald, und ich habe keinen Plan wie die Regelungen sind.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sigrid,

grundsätzlich besteht für Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Haushaltshilfe/Kinderbetreuungskosten gemäß § 54 SGB IX zu stellen. Dieser sollte jedoch bereits vor Beginn der Leistung gestellt werden, weil bei späterer Antragstellung nur noch Kosten für die Zukunft übernommen werden können.

Da Ihre Kinder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Sie nach Ihren Angaben alleinerziehend sind - also keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiter führen kann - besteht mit großer Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Haushaltshilfe. Da von der DRV keine Ersatzkraft gestellt wird, sind Sie grundsätzlich berechtigt, sich eine Ersatzkraft selbst zu beschaffen. Auch Kosten für die KiGa-Verlängerung bzw. die für den Hort können unter Umständen übernommen werden.

Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden und einen entsprechenden Antrag stellen.

Über die Kostenübernahme entscheidet dieser dann in eigener Zuständigkeit. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (siehe Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de). Dort können Sie auch die notwendigen Antragsvordrucke erhalten.

6 Antworten

Sigridam 18.05.2007 | 17:18
Hallo, Schade, das bringt mich so nicht weiter. Kann man keine Antwort auf meine Frage geben?!
Schiko.am 19.05.2007 | 08:21
Endlich haben sie das aus gesprochen was ich mir schon immer dachte. Sicher sind die suchhin- weise manchmal nützlich. Oft auch leicht zu lesen, keine frage. Nur die direkte antwort, zumal aus eigener er- fahrung ist meist für den fragesteller gewinn- bringend. Schon vor 50 jahren bei eheschliessung merkte ich mir einen ganz wich- tigen satz:"Wer nicht will, der hat schon" Jetzt bin ich hier sicher wieder der böse bube, macht nix. MfG.
skatam 19.05.2007 | 10:34
die arme FRAU..... war wohl nur mit MEDIKAMENTEN zu ertragen...! skat
?-?am 19.05.2007 | 18:39
bei skat, dildo, gülle usw helfen auch die stärksten Medikamente nicht
pariser ?-?am 20.05.2007 | 10:53
süss....???????
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