Hallo lenalisa,
die Kinderberücksichtigungszeit wird grundsätzlich der Mutter zugeordnet. Eine Zuordnung für den anderen Elternteil mittels übereinstimmender Erklärung ist nur mit Wirkung für die Zukunft möglich. Für Zeiten ohne übereinstimmende Erklärung (bei Ihnen für die Vergangenheit) wird die Zeit demjenigen zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Daher war der Nachweis über Ihre Arbeitszeiten erforderlich.
Eventuell liegen die erforderlichen Unterlagen nur der Sachbearbeitung Ihres Versicherungskontos, und nicht der Ihres Mannes, vor.
Wie von Schade angesprochen, lässt sich der Sachverhalt durch Nachsendung der entsprechenden Unterlagen klären.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung