Nachzuweisen wäre, dass der Vater das Kind überwiegend erzogen hat. Das dürfte schon schwierig bis gar nicht nachzuweisen sein.
Im Übrigen: Sollten die entsprechenden Zeiten schon der Mutter zugordnet sein und Sie dem im damaligen Antrag mit Ihrer Unterschrift zugestimmt haben, ist der Zug abgefahren.
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Das ist leider nicht korrekt!
Der Vater bekommt die Erziehungszeiten angerechnet, wenn entweder:
- eine gemeinsame Erklärung abgegeben wurde ODER
- der Vater das Kind (die Kinder) überwiegend erzogen hat.
Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Vater die Kinder überwiegend erzogen hat, dann ist völlig wurscht, ob irgendwann mal eine anderslautende Bestätigung (nicht mit der gemeinsamen Erklärung verwechseln!) unterschrieben wurde.
Wichtig sind nur die Fakten im Erziehungszeitraum.
Der Nachweis dafür ist in den meisten Fällen recht einfach. Eriehungs- bzw. Elterngeldbescheid, Bescheinigung über Erziehungsurlaub vom Arbeitgeber usw.
Auch wenn der Vater z.B. eine Lücke im Versicherungskonto hat, die Mutter aber Beitragszeiten, kann das als Nachweis ausreichen.
Solche "plötzlichen" Streitfälle kommen inzwischen in fast jedem zweiten Versorgungsausgleichverfahren vor ;-(
MfG[/quote]
Hier wurde weder von einer gemeinsamen Erklärung noch von einer überwiegenden Erziehung durch den Vater gesprochen.
Schön, dass Sie Ihr theoretisches Wissen präsentieren, besser wäre es aber auf den individuellen Fall zu reagieren und so häufig wie Sie hier glaubhaft machen wollen, kommt eine derartigr Fallgestaltung auch wohl nur bei Ihnen vor.
Der Fragesteller sollte zunächst mal prüfen, ob die Zeiten nicht schon bei der Frau anerkannt wurden, gleichgültig welche theoretisch möglichen Szenarien Sie hier noch zitieren.